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Stand: 16. September 2009, 12:00 / 27.07.06 / 12.02.05 / 29.06.2004 / 22.06.04 / 04.09.03 /
23.01.03 / 11.10.02 / 20.12.
01 / 27.11.01 / 27.04.00
letzte Änderungen kursiv gesetzt

   


Die liberale Bürgergesellschaft,
erfordert die umfassende Definition von
Liberalismus

Politisches Handeln, insbesondere auch die beißende Kritik am Zustand unserer Demokratie, erfordern eine schlüssige philosophische Basis; andernfalls ver- kommt „Politik” zur Beliebigkeit. Das gilt selbstverständlich auch für den politischen Liberalismus.

Der im Folgenden dargelegte Text mit den 10 Prinzipien der liberalen Bürgerge- sellschaft fußt auf den Überlegungen des AK-Liberalismus der Kölner FDP aus dem Jahr 1995. Maßgeblich beteiligt waren: Martina Albach, Rolf Albach, Uwe Fischer, Herr Pflug und Bernardo Trier. Als Anekdote sei festgehalten, dass wir damals zu Ralf Dahrendorf in den Schwarzwald “tigerten”. Einen Nachmittag und einen Vormittag haben wir uns mit Dahrendorf zum Thema Liberalismus unter- halten und ausgetauscht. Unvergessen auch seine Mahnung, Liberalismus nicht als Orchideenkultur, sondern als Programm für 50% der Wähler zu formulieren. Wir haben uns daran gehalten.

Jedenfalls wird mit den 10 Prinzipien der Liberalen Bürgergesellschaft gezeigt, dass politische Philosophie, hier also liberale Wertepolitik, ohne Schwafeln, kurz und bündig, dennoch umfassend beschrieben werden kann. Die kompri- mierte Sprache ist sicher nicht jedermanns Sache, aber die seit 1995 laufende Entwicklung an den „10 Prinzipien” wird ganz bestimmt nicht heute enden.

 

1. Vor allem Freiheit

Einziger Sinn gesellschaftlichen Zusammenlebens ist Freiheit zu bewahren und Wohlfahrt zu ermöglichen. Die Freiheit des Einzelnen muss jedoch mit der Freiheit der Anderen, heutigen und späteren Menschen verträglich sein. Der Kompromiss zwischen individueller Freiheit und der Freiheit des je Anderen ist im Gesellschaftsvertrag, der Rechtsordnung vereinbart.

2. Das Fundament sind die Menschenrechte

Die Würde aller Mitglieder der Gesellschaft erfordert die aktive Kultur weltweit geachteter Menschenrechte. Voraussetzung für Gewaltfreiheit in der sich entwickelnden Weltbürgergesellschaft ist eine im konsensfähigen Verfahren erzeugte politische Ordnung, der die Deklaration der Universellen Menschenrechte zu Grunde liegt.

Individuelles Eigentum und demokratische Teilnahme, im 20. Jahrhundert umstritten und eingeschränkt, sind wesentlicher Bestandteil des liberalen Freiheitsbegriffes.

3. Rechtsschutzstaat, die Grundlage für Gemeinwohl

Die Gesamtheit der Bürger organisieren einen Staat mit dem Ziel, Rechtsschutz für jedermann herzustellen. Freiheit erfordert aber streng begrenzte staatliche Funktionen und Normen. Viele unübersichtliche Gesetze zementieren Privilegien, wenige konsequent respektierte befreien.

Die Funktion staatlicher Institutionen tragen ideell und finanziell entsprechend ihrem individuellen Vermögen alle Mitglieder der Gesellschaft.

In der zusammenwachsenden, vielfach engen Welt müssen regionale und universale Rechtsschutz-Institutionen dringend gestärkt und weiter entwickelt werden. Spätere Generationen haben Anspruch auf solches Erbe.

4. Die Würde der Verantwortung

Menschen wollen Freiräume und Eigenverantwortung statt Regierungen, die Wohlfahrt verteilen und damit Versorgten- Mentalität abhängiger Untertanen erzeugen. Autonomie, nicht vergütete Unterwerfung, ist Motiv individuellen Handelns. Freiheitsdrang entfaltet sich in Aktivitäten wie Unternehmen, Sparen oder Konsumieren.

Handeln im Rahmen selbstverantworteter und freier Vereine, Unternehmen oder öffentlicher Verbände festigt das gesellschaftliche Beziehungsgefüge.

5. Für vielschichtige soziale Fairness eintreten

Selbsthilfe und Leistung des Einzelnen entfalten sich, wenn Lebenschancen auf dem Prinzip der Freiheit aufbauen. Faire Zugangsbedingungen zu Kultur, zu hochwertiger Bildung, zu gesellschaftlichen Positionen und personenbezogene Hilfe zur Sicherung der gesellschaftlich-wirtschaftlichen Voraussetzungen für mehr Freiheit sind dazu unverzichtbar. Bezahlte Arbeit eröffnet Lebenschancen; aber faires Einkommen ist das Ergebnis persönlicher Leistung. Rechte bedingen Pflichten, etwa die Beteiligung an der Pflege des Gesellschaftsvertrages.

6. Wettbewerb sicherstellen

Marktwirtschaftliche Ordnungspolitik prägt die faire Gesellschaft. Nur an Märkten herrscht Wettbewerb; so verbinden sich wirtschaftliche Effizienz und Freiheit. Am offenen Weltmarkt gedeihen leistungsfähige Wirtschaften mit bestmöglicher Güterversorgung. Friedlicher Wettstreit um Ideen, Leistungen und Güter bewirkt Innovation und stetige Reform. Nur das Wettbewerbsprinzip ist geeignet den Tendenzen zu Kartellierung und nicht gerechtfertigter Entkopplung von Leistung und Ertrag in allen gesellschaftlichen Bereichen ohne Zwang entgegen zu wirken. Parlamente, Judikative und Regierungen schaffen und erhalten die Voraussetzungen für funktionierende Märkte.

7. Subsidiarität für mehr Freiheit optimieren

Teilnahme der Bürger ist Sinn des seit der Aufklärung entwickelten Ideals der repräsentativen Demokratie. Politische Entscheidungen treffen bürgernahe Parlamente. Die Organe des Staates werden in der nächst höheren Ebene nach konkreter, allgemeiner oder spezieller Beauftragung der Bürger oder Parlamente tätig, wenn eigenverantwortete Selbsthilfe, Familie, Vereine, Unternehmen und Verbände die gesellschaftlichen Anliegen nicht erfüllen oder Menschenrechte gefährdet sind.

8. Leistungsstaat in der Bürgergesellschaft bändigen

Körperschaften wie Gemeinden, Regionen, Länder und der Bund konkurrieren als Marktteilnehmer um die Zustimmung der Bürger, die in ihrem Gebiet leben wollen. Produzenten öffentlich finanzierter Güter und Dienstleistungen werden unmittelbar von Parlamenten beaufsichtigt; sie sind privatrechtlich verfasst, haben die gleichen Pflichten und genießen die gleichen Rechte wie alle anderen Anbieter auf Güter- oder Dienstleistungsmärkten.

9. Nachhaltige Entwicklung

Menschen handeln verantwortungsvoll, wenn sie die Voraussetzungen für das Leben künftiger Menschen erhalten; Vorsorge ist Pflicht von heute. Lokal, regional bzw. international wirksame Rechtsordnungen bestimmen nach Verursacherprinzip und Marktgesetzen die Nutzung von Ressourcen durch Bürger, Unternehmen und staatliche Organe. Die Förderung nachhaltiger Entwicklung ist Prinzip europäischer Entwicklungshilfe.

10. Offene Gesellschaft

Kulturelle, geistige und wirtschaftliche Freiheit lässt sich mit Ideologie, Dogmen oder Bevormundung nicht vereinbaren. Es gibt keine fertigen Antworten zum Ziel der Geschichte. Die offene Gesellschaft bietet und ermuntert zu Selbstbestimmung, Vielfalt von Meinungen, Lebensstilen und Kulturen. Liberale reformieren den Gesellschaftsvertrag im Konsens statt mit Besserwisserei. Toleranz aus Respekt für Vielfalt schützt vor Bevormundung und kennzeichnet in Verbindung mit Chancengleichheit für alle die offene Gesellschaft freier Bürger.

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Damit ist Liberalismus zwar umfassend, aber nicht erschöpfend definiert. Die Links verweisen auf weitergehende Darstellungen; vieles mag erklärungsbedürftig erscheinen, daran ist zu erkennen, dass vom Liberalen Tagebuch erst ein klei- ner Teil geschrieben ist. Liberalismus zu definieren ist eine Aufgabe auf Dauer. Haben Sie weitergehende Anregungen? Unter fdp@dr-trier.de wird Ihre Meinung sorgfältig registriert.

Obwohl der Text Zustimmung findet, ist zu erwähnen, dass es sich nicht um einen Beschluss der Partei handelt.

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