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BGB-Ehe für alle

Stand: 9. Juli 2006, 19:30

Der Papst intervenierte Anfang Juli 2006 in Spanien

Warum will ein Dritter über die Beziehung von zwei Menschen befinden?

        “Ehe”, ein heikles Thema im Dialog von Katholischer Kirche und poli- tischem Liberalismus? Ja. Machen wir uns da nichts vor. Die folgenden Überlegungen sind der Entwurf einer Brücke, die die Katholische Kirche und die Liberalen zum Vorteil aller beschreiten sollten.

Mann und Mann bzw. Frau und Frau wollen heiraten. Der Papst “ist dagegen”. Das ist nicht in Ordnung, denn kein Dritter (1) darf sich in das freiwillige Wollen eines oder eben zweier Menschen “einmischen”.

Die Ausgangspositionen

Die dauerhafte Ablehnung der homosexuellen Lebensgemeinschaft (Familie, Ehe) beruht auf der christlichen Religionslehre; dazu ein Urteil zu fällen, setzt theologi- sche Kompetenz voraus. Wenn die Katholische Kirche für die Ehe von Mann und Frau, etwa aus Gründen der natürlichen Gegebenheiten eintritt, ist das aus Sicht des Nicht-Theologen selbstverständlich nachvollziehbar und auch sachgerecht. Deswegen aber die Ehe etwa zwischen Frau und Frau abzulehnen kann nur als Irrtum
(2) bezeichnet werden. Das gilt bereits unter dem Gesichtspunkt, dass in einer homosexuellen Ehe (sog. Homo-Ehe) keine Kinder gezeugt werden. Immer- hin ist zu berücksichtigen, dass der Verzicht auf Fortpflanzung keine verwerfliche Untat ist oder sein kann.

Ein interessenbedingter Dissens, der leicht überbrückt werden kann

Es ist nachvollziehbar und verständlich, dass die Katholische Kirche Begriffe wie Ehe oder Familie weiterhin für solche zwischen Mann und Frau reserviert halten will. Liberale sind schließlich auch nicht damit einverstanden, dass etwa die Re- gime in Osteuropa sich in der Zeit bis 1989 als Volksdemokratien bezeichneten. Hierüber sollte daher ein Kompromiss gefunden werden; ein kultureller Kampf muss nicht sein - auch weil es um Begriffe letztlich gar nicht geht. 

Schon Jesus Christus, der Religionsstifter, sagte: “Jedem das Seine”

Soll eine Ehe nach den zivilrechtlichen Klauseln (in Deutschland also das BGB) nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden? Vor dem Hintergrund der Natur und der religiösen Begründung will die Katholische Kirche das so. Damit sind Liberale aber nicht einverstanden, denn die BGB-Ehe ist, so weit erkennbar auch aus Sicht der Katholischen Kirche, ein weltliche Angelegenheit. Seit “Tren- nung von Kirche und Staat” gilt das Prinzip der
disjunkten gesellschaftlichen Funktionszonen besonders für die Beziehungen der staatlichen Institutionen und den Religionsgemeinschaften. Der Standard-Ehe-Vertrag enthält daher alle Verabredungen, die nicht religiös bestimmt sind, bzw. aus liberaler Sicht nicht sein dürfen; es gibt schließlich genügend Gründe, warum Liberale, unabhängig von der religiösen Bestimmung, positiv für die Mann-Frau-Ehe eintreten. Zwei Menschen nach Inhalt (3) und Form die staatliche Besiegelung des zivilrechtli- chen Standard-Ehe-Vertrages jedoch zu verwehren, läuft letztes Endes auf Dis- kriminierung hinaus. Es könnten auch religiöse Gründe für das Gebot insofern nicht zu diskriminieren sprechen, das aber ist, da innerkirchliche Frage der Glau- bensgemeinschaft (4), nicht Thema. Die liberale Position beruht auf Gründen der praktischen, real-weltlichen Vernunft: Es ist unzulässig, die zivilrechtliche Ehe religiös zu definieren. Wäre die Praxis der zivilrechtlichen Ehe nur religiös, d.h., nach den Normen der Glaubensgemeinschaft, zu erfüllen, wäre das zumindest aus Sicht der nicht Glaubenden eine totalitäre Bevormundung des Einzelnen.

Christen und Liberale: Die
Menschenwürde ist unantastbar

Zwar ließe sich argumentieren, die Inanspruchnahme etwa des Ehegatten-Split- tings beinträchtige die Allgemeinheit; die entsprechenden Bestimmungen sind jedoch weltliche Angelegenheit. Das freiwillige Handeln von zwei Menschen ver- stößt ferner nicht gegen die Menschenrechte. Schließlich ist die Freiheit von zwei Menschen, den Ehevertrag zu schließen mit
der Freiheit Dritter verträg- lich; Dritte sind davon überhaupt nicht betroffen.

Also verstößt die Handlung, zwei Menschen den zivilrechtlichen Ehevertrag zu verweigern, da letztlich eine Gefühls- und Gewissensfrage, gegen die Menschen- würde.
Die ist aus Sicht der Katholischen Kirche und des politischen Liberalismus sicherlich unterschiedlich begründet unantastbar (Art.1 GG).

Liberale als Gläubige, eine Gretchenfrage?

Verstößt ein Liberaler, glaubend, Mitglied der Katholischen Kirche, wenn sie/er für die Zulässigkeit der “Homo-Ehe” eintritt, gegen die Lehre und die Regeln sei- ner Kirche? Ein liberaler Nicht-Theologe ist zu Antwort nicht kompetent.

Aus liberaler Sicht ist der gläubige Liberale in keiner Weise eine Gretchenfrage.
Liberalismus ist nämlich nicht die Lehre zur Befreiung von Gewissensfragen. So- gar das Gegenteil ist richtig: Der einzelne bleibt für sein Gewissen verantwortlich. Es gibt nämlich kein Kollektiv-Gewissen. Es kann allerdings nur liberal handeln, wer die Rechte etwa Dritter, Minderheiten und selbstverständlich auch die der Christen beachtet und so erforderlich verteidigt. Der Antichrist handelt je nach Ausprägung u.U. gleichzeitig antiliberal. Vereinbarungen zwischen der Staatsver- waltung und einer Religionsgemeinschaft setzen Rechte der Gläubigen. Das The- ma ist damit nicht ganz vom Tisch; aber entschärft und im Verhältnis der Überein- stimmung bezüglich der Idee der Menschenwürde, in Europa weitgehend Realität, sicherlich von geringerer Bedeutung.

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(1) Nach der katholischen Lehre ist der Papst, unfehlbar, Vertreter Gottes auf Erden. Aus katholischer Sicht ist es vermutlich schwer zu akzeptieren, dass der Papst als “Dritter” bezeichnet wird. Dieser “Dritter” ist (deswegen) weder pejora- tiv, noch denunziatorisch oder gar abwertend gemeint. “Dritter” bedeutet hier nicht mehr als reales päpstliches Handeln, solche Autorität über Andersdenkende oder Andersgläubige weder zu reklamieren noch zu erwarten.

(2) Keinesfalls eine Provokation. Die Kirchen, auch die Katholische Kirche, haben im Laufe der Geschichte mehrmals Positionen vertreten, die sich als Irrtum he- rausgestellt haben. Angesichts des Anspruches der Unfehlbarkeit muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Katholische Kirche, wie etwa die Kirchener- eignisse des Jahres 2005 zeigen sich in einer gefestigten Position befindet, die Millionen Menschen zu überzeugten Anhängern macht. Liberale freuen sich, dass die Katholische Kirche mit der Autorität des Papstes und aus der Erfahrung von 2000 Jahren sich kraftvoll und segensreich für die gesamte Menschheit entfaltet. Trotzdem ist der Liberale, gerade in einer Grenzfrage, will er glaubwürdig wirken, geradezu verpflichtet seine Position entschlossen-klar sowie mit Toleranz aus Respekt zu vertreten.

(3) Umfasst nicht die Bedingung (das Präjudiz) zur Reproduktion. Ehepflichten können nach §1353 BGB zwar pragmatisch, dennoch nicht materiell abgrenzbar definiert werden.

(4) Anders müsste der Liberale reagieren, wenn wie etwa im Mittelalter oder dem Vernehmen nach heute noch beim Islam, der Gestaltungsanspruch der institutio- nellen Religionsgemeinschaft, d.h., der Kirche über das Leben der Mensch total (totalitär) wäre.

      

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