D a s   L i b e r a l e   T a g e b u c h

Sammlung Originaldokumente aus „Das Liberale Tagebuch“, http://www.dr-trier.de

 

 

 

Vertreter von Volk und VW

 

Kommentar des Liberalen Tagebuches: Lesen Sie wie der Autor mehrfach nacheinander mit nicht gründlich begründeten Totschlagargumenten die geistige Handbremse zieht, seinen gedanklichen Spielraum sukzessive einengt … und folglich an der Wand betonierter Verhältnisse zerschellt.

 

Die Abgeordneten können etwas gegen ihren schlechten Ruf tun. Sie müssen sich nur neue Regeln geben

 

Regeln, in diesem Beitrag der Leitsatz: Handbremse 1.

 

Von Matthias Krupa

 

Es ist zum Verzweifeln, mit welchem Fleiß Politiker an ihrem schlechten Ruf arbeiten. Arentz, Meyer, Viereck, Flach: Bei all den Abgeordneten, die doppelt verdient haben, geht es nur vordergründig um die Frage, ob Parlamentarier eine Nebentätigkeit ausüben dürfen oder nicht. Zum Skandal werden die Vorgänge, weil sie ein Verständnis der Betroffenen von ihrem politischen Mandat offenbaren, das all jenen in die Hände spielt, die ohnehin glauben (oder glauben machen wollen), die Politik sei ein schmutziges Geschäft.

 

Das weit verbreitete Gefühl vom „schmutzigen Geschäft“ als ein Verhalten von „glauben machen wollen“ zu charakterisieren: Handbremse 2

 

Die betroffenen Politiker beteuern, sie hätten nichts Unrechtes getan. Rein juristisch betrachtet, stimmt das wohl in den meisten Fällen. Dennoch reagieren die Betroffenen auf die öffentlichen Vorhaltungen wie Steuerhinterzieher, die an der Landesgrenze mit einem Koffer Bargeld ertappt wurden. Nach all den Skandalen (Parteispenden) und Skandälchen (Miles & More) der vergangenen Jahre stehen Politiker per se unter Verdacht. Sie können das beklagen. Besser wäre es, sie unternähmen endlich etwas, um Vertrauen zurückzugewinnen. Nur was?

 

Bundestags- und Landtagsabgeordnete dürfen, anders als Minister, bezahlte Nebentätigkeiten ausüben. Deren Verbot ist schnell gefordert, widerspräche aber einem anderen Wunsch: Abgeordnete sollen Politiker auf Zeit sein – Frauen und Männer, die jederzeit in ihren Beruf zurückkehren können. Was für Beamte kein Problem ist, stellt Selbstständige und Freiberufler sehr wohl vor eine Hürde. Welcher Rechtsanwalt, Arzt oder Unternehmer würde bei einem Verbot jeder Nebentätigkeit das Risiko auf sich nehmen, nach vier, acht oder zwölf Jahren wieder von vorn anzufangen?

 

Wo „steht geschrieben“, dass Politiker auf Zeit ein „Wunsch“ sei? Handbremse 3a

 

Ein Verbot von Nebentätigkeiten hilft nicht. Die Konsequenz, die aus den jüngsten Fällen zu ziehen wäre, ist eine andere. Sie lautet schlicht: Transparenz.

 

Die harmlosen Worte „hilft nicht“, das gedankliche vollbremsen:-Handbremse 3b

 

Der Bundestagspräsident hat Recht, wenn er darauf hinweist, dass Abgeordnete bereits heute alle Verpflichtungen, die sie neben ihrem Mandat wahrnehmen, öffentlich anzeigen müssen. Dazu gehört das Aufsichtsratsmandat ebenso wie das ehrenamtliche Engagement. Vergleichbare Regelungen gelten auch in den meisten Landesparlamenten. Doch sie reichen nicht aus. Denn über den Stein des Anstoßes, über die Einkünfte selbst erfährt der Wähler nichts. Warum eigentlich nicht? Schließlich macht es einen Unterschied, ob jemand 500 Euro Vortragshonorar erhält, monatlich 3000 Euro von VW oder 600000 Mark im Jahr von Leo Kirch wie einst der Abgeordnete Helmut Kohl. Der frühere Forschungsminister Heinz Riesenhuber, Mitglied des Bundestags seit 1976, arbeitet nicht nur als Unternehmensberater, sondern ist ganz nebenbei auch noch in zwölf Aufsichtsräten oder Beiräten aktiv. Warum erfährt der Wähler nicht, dass Riesenhuber dabei wahrscheinlich ein Mehrfaches seiner Abgeordnetenbezüge verdient?

 

Sonderrecht, hier „Transparenz“, für Parlamentarier, Handbremse 4a

 

Die Einwände gegen den gläsernen Abgeordneten sind häufig formuliert worden. In anderen Berufen, heißt es, seien öffentliche Angaben über Zusatzverdienste auch nicht üblich. Das stimmt. Aber Abgeordnete werden nicht nur vom Volk gewählt, sondern auch bezahlt – und sind diesem Rechenschaft schuldig. Auch der Hinweis auf den Datenschutz oder das Steuergeheimnis überzeugt nicht.

 

Datenschutz und Steuergeheimnis als Hinweis zu charakterisieren ist die Handbremse 4b

 

»Wie fast alle Menschen sind auch die Abgeordneten des Bundestages geldgeil und geldgierig«, schrieb der Herausgeber des Spiegels, Rudolf Augstein, 1995, als wieder einmal über die Diäten diskutiert wurde. Der Bundestag reagierte – parteiübergreifend – empört. Zu Recht. Geld spielt eine Rolle, sicherlich. Aber wer reich werden will, geht nicht ins Parlament. Umso unverständlicher ist das Herumdrucksen der Politiker in eigener Sache.

 

Doch einige gehen ins Parlament und werden reich. Ob sie das so wollten anderes Thema. Ob der erworbene Reichtum auf Qualifikation beruht, ebenfalls anderes Thema. Handbremse 5

 

Gleich zwei Kommissionen, in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, haben in jüngster Zeit Vorschläge für eine umfassende Reform der Abgeordnetenbezüge gemacht. Die guten Ideen sind bis heute nicht verwirklicht worden. Dabei gehört auch das zu mehr Transparenz: Das schwer durchschaubare Dickicht aus Diäten, steuerfreien Kostenpauschalen, Übergangsgeldern und staatlicher Altersvorsorge, Bezüge also, von denen die Parlamentarier profitieren, muss endlich gelichtet werden.

 

So einfach ist die Lösung: Substanziell höhere Bezahlung, der hohen Verantwortung entsprechend bei 100% Verfügbarkeit für das Mandat, d.h., keine Nebentätigkeit.

 

Der gläserne Abgeordnete ist keine populistische Forderung. Nur Abgeordnete, die ihren Gehaltszettel offen legen, können etwas von dem Kapital zurückgewinnen, das die Politik am dringendsten braucht: Vertrauen.

 

Niemand erhebt populistische Forderungen. Transparenz ist ein hohles Versprechen, denn Transparenz widerspricht der Natur und dem Prinzip von Führung, die nur dann funktioniert, wenn vollkommene Transparenz eben nicht gegeben ist. Die finanzielle Transparenz, wird nur dadurch zu erreichen sein, dass das Problem an der Wurzel angepackt wird: Keine sonstige Einnahmen (ausgenommen Kapitalerträge aus frühere erworbenem Vermögen) sind erlaubt, das läuft auf ein höchst wirksames Nebenberufsverbot hinaus. Übrigens, so wie es Millionen Arbeitnehmern, insbesondere den oberen  Führungskräften der Wirtschaft ebenfalls auferlegt ist. Konsequenz: Kein Sonderrecht für Parlamentarier.

 

(c) DIE ZEIT 04.01.2005 Nr.2

 

Sollte sich herausstellen, dass Parlamentarier im Durchschnitt beispielsweise 10% ihrer Schaffenskraft für ihren Nebenberuf aufwenden, dann kann das Parlament um 10% der Stellen verkleinert werden. Die früheren 90% arbeiten zu 100% für ihre Parlamentarier-Aufgabe. Wir bekommen saubere Verhältnisse und minimales Korruptionsrisiko.

 

Alle gewinnen.