D a
s L i b e r
a l e T a g e b u c h
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Sammlung
Originaldokumente aus „Das Liberale
Tagebuch“, http://www.dr-trier.de |
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Vertreter von Volk und VW Kommentar des Liberalen
Tagebuches: Lesen Sie wie der Autor mehrfach nacheinander mit nicht gründlich
begründeten Totschlagargumenten die geistige Handbremse zieht, seinen
gedanklichen Spielraum sukzessive einengt … und folglich an der Wand
betonierter Verhältnisse zerschellt. Die Abgeordneten können etwas gegen ihren
schlechten Ruf tun. Sie müssen sich nur neue Regeln geben Regeln, in diesem Beitrag
der Leitsatz: Handbremse 1. Von Matthias Krupa Es ist zum Verzweifeln, mit welchem Fleiß Politiker an
ihrem schlechten Ruf arbeiten. Arentz, Meyer, Viereck, Flach: Bei all den
Abgeordneten, die doppelt verdient haben, geht es nur vordergründig um die
Frage, ob Parlamentarier eine Nebentätigkeit ausüben dürfen oder nicht. Zum
Skandal werden die Vorgänge, weil sie ein Verständnis der Betroffenen von
ihrem politischen Mandat offenbaren, das all jenen in die Hände spielt, die
ohnehin glauben (oder glauben machen wollen), die Politik sei ein schmutziges
Geschäft. Das weit verbreitete
Gefühl vom „schmutzigen Geschäft“ als ein Verhalten von „glauben machen wollen“
zu charakterisieren: Handbremse 2 Die betroffenen Politiker beteuern, sie hätten nichts
Unrechtes getan. Rein juristisch betrachtet, stimmt das wohl in den meisten
Fällen. Dennoch reagieren die Betroffenen auf die öffentlichen Vorhaltungen
wie Steuerhinterzieher, die an der Landesgrenze mit einem Koffer Bargeld
ertappt wurden. Nach all den Skandalen (Parteispenden) und Skandälchen (Miles & More)
der vergangenen Jahre stehen Politiker per se unter Verdacht. Sie können das
beklagen. Besser wäre es, sie unternähmen endlich etwas, um Vertrauen
zurückzugewinnen. Nur was? Bundestags- und Landtagsabgeordnete dürfen, anders als
Minister, bezahlte Nebentätigkeiten ausüben. Deren Verbot ist schnell
gefordert, widerspräche aber einem anderen Wunsch: Abgeordnete sollen
Politiker auf Zeit sein – Frauen und Männer, die jederzeit in ihren Beruf
zurückkehren können. Was für Beamte kein Problem ist, stellt Selbstständige
und Freiberufler sehr wohl vor eine Hürde. Welcher Rechtsanwalt, Arzt oder
Unternehmer würde bei einem Verbot jeder Nebentätigkeit das Risiko auf sich
nehmen, nach vier, acht oder zwölf Jahren wieder von vorn anzufangen? Wo „steht geschrieben“,
dass Politiker auf Zeit ein „Wunsch“ sei? Handbremse 3a Ein Verbot von Nebentätigkeiten hilft nicht. Die
Konsequenz, die aus den jüngsten Fällen zu ziehen wäre, ist eine andere. Sie
lautet schlicht: Transparenz. Die harmlosen Worte „hilft
nicht“, das gedankliche vollbremsen:-Handbremse 3b Der Bundestagspräsident hat Recht, wenn er darauf
hinweist, dass Abgeordnete bereits heute alle Verpflichtungen, die sie neben
ihrem Mandat wahrnehmen, öffentlich anzeigen müssen. Dazu gehört das
Aufsichtsratsmandat ebenso wie das ehrenamtliche Engagement. Vergleichbare
Regelungen gelten auch in den meisten Landesparlamenten. Doch sie reichen
nicht aus. Denn über den Stein des Anstoßes, über die Einkünfte selbst
erfährt der Wähler nichts. Warum eigentlich nicht? Schließlich macht es einen
Unterschied, ob jemand 500 Euro Vortragshonorar erhält, monatlich 3000 Euro
von VW oder 600000 Mark im Jahr von Leo Kirch wie einst der Abgeordnete
Helmut Kohl. Der frühere Forschungsminister Heinz Riesenhuber, Mitglied des
Bundestags seit 1976, arbeitet nicht nur als Unternehmensberater, sondern ist
ganz nebenbei auch noch in zwölf Aufsichtsräten oder Beiräten aktiv. Warum
erfährt der Wähler nicht, dass Riesenhuber dabei wahrscheinlich ein
Mehrfaches seiner Abgeordnetenbezüge verdient? Sonderrecht, hier „Transparenz“,
für Parlamentarier, Handbremse 4a Die Einwände gegen den gläsernen Abgeordneten sind häufig
formuliert worden. In anderen Berufen, heißt es, seien öffentliche Angaben
über Zusatzverdienste auch nicht üblich. Das stimmt. Aber Abgeordnete werden
nicht nur vom Volk gewählt, sondern auch bezahlt – und sind diesem
Rechenschaft schuldig. Auch der Hinweis auf den Datenschutz oder das
Steuergeheimnis überzeugt nicht. Datenschutz und
Steuergeheimnis als Hinweis zu charakterisieren ist die Handbremse 4b »Wie fast alle Menschen sind auch die Abgeordneten des
Bundestages geldgeil und geldgierig«, schrieb der Herausgeber des Spiegels,
Rudolf Augstein, 1995, als wieder einmal über die Diäten diskutiert wurde.
Der Bundestag reagierte – parteiübergreifend – empört. Zu Recht. Geld spielt
eine Rolle, sicherlich. Aber wer reich werden will, geht nicht ins Parlament.
Umso unverständlicher ist das Herumdrucksen der Politiker in eigener Sache. Doch einige gehen ins
Parlament und werden reich. Ob sie das so wollten anderes Thema. Ob der
erworbene Reichtum auf Qualifikation beruht, ebenfalls anderes Thema.
Handbremse 5 Gleich zwei Kommissionen, in Schleswig-Holstein und
Nordrhein-Westfalen, haben in jüngster Zeit Vorschläge für eine umfassende
Reform der Abgeordnetenbezüge gemacht. Die guten Ideen sind bis heute nicht
verwirklicht worden. Dabei gehört auch das zu mehr Transparenz: Das schwer
durchschaubare Dickicht aus Diäten, steuerfreien Kostenpauschalen,
Übergangsgeldern und staatlicher Altersvorsorge, Bezüge also, von denen die
Parlamentarier profitieren, muss endlich gelichtet werden. So einfach ist die
Lösung: Substanziell höhere Bezahlung, der hohen Verantwortung entsprechend
bei 100% Verfügbarkeit für das Mandat, d.h., keine Nebentätigkeit. Der gläserne Abgeordnete ist keine populistische
Forderung. Nur Abgeordnete, die ihren Gehaltszettel offen legen, können etwas
von dem Kapital zurückgewinnen, das die Politik am dringendsten braucht:
Vertrauen. Niemand erhebt
populistische Forderungen. Transparenz ist ein hohles Versprechen, denn
Transparenz widerspricht der Natur und dem Prinzip von Führung, die nur dann
funktioniert, wenn vollkommene Transparenz eben nicht gegeben ist. Die finanzielle
Transparenz, wird nur dadurch zu erreichen sein, dass das Problem an der
Wurzel angepackt wird: Keine sonstige Einnahmen (ausgenommen Kapitalerträge
aus frühere erworbenem Vermögen) sind erlaubt, das läuft auf ein höchst
wirksames Nebenberufsverbot hinaus. Übrigens, so wie es Millionen Arbeitnehmern,
insbesondere den oberen Führungskräften der Wirtschaft ebenfalls
auferlegt ist. Konsequenz: Kein Sonderrecht für Parlamentarier. (c) DIE ZEIT 04.01.2005 Nr.2 Sollte sich
herausstellen, dass Parlamentarier im Durchschnitt beispielsweise 10% ihrer
Schaffenskraft für ihren Nebenberuf aufwenden, dann kann das Parlament um 10%
der Stellen verkleinert werden. Die früheren 90% arbeiten zu 100% für ihre
Parlamentarier-Aufgabe. Wir bekommen saubere Verhältnisse und minimales
Korruptionsrisiko. Alle gewinnen. |