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s L i b e r a l e T a g e b u c h
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Sammlung
Originaldokumente aus „Das Liberale
Tagebuch“, http://www.dr-trier.de |
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Hermann Otto Solms: Liberales Gesamtkonzept zur Reform der
direkten Steuern 02. September.2005 "Die FDP legt als einzige Partei ein integriertes
Gesamtkonzept zur Reform der direkten Steuern vor. Es ist der einzige
Vorschlag in der politischen Diskussion, der die Probleme des
Einkommensteuerrechts, der Kapitalertragsbesteuerung, einer rechtsformneutralen
Unternehmensbesteuerung, der europarechtskonformen Konzernbesteuerung, des
Umwandlungssteuerrechts sowie der Abschaffung der Gewerbesteuer und einer
Ersatzfinanzierung der Gemeinden in einer in sich abgestimmten Weise löst.
Alle unsere Vorschläge sind als Gesetzestexte ausformuliert und können damit
nach der Bundestagswahl unverzüglich in die parlamentarischen Beratungen
gehen. Unsere Vorschläge entschlacken das Steuerrecht in
erheblichem Maße und bedeuten einen Befreiungsschlag für Bürger, Unternehmen
und Finanzverwaltung. Das beweisen folgende Zahlen: Einkommensteuer-,
Körperschaftsteuer-, Umwandlungssteuer-, Gewerbesteuer- und
Vermögensteuergesetz umfassen heute in der Beck?schen
Textsammlung 496 Seiten. Wir schaffen die beiden letztgenannten Gesetze ab;
das Umwandlungssteuerecht wird in das Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht
integriert. Für unser neues Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz reichen
insgesamt 33 Seiten aus. Wir entlasten Bürger und Unternehmen in Höhe von 17-
19 Mrd. Euro und legen konkrete Finanzierungsvorschläge in beinahe doppelter
Höhe von mehr als 35 Mrd. Euro vor. 1. Für die Bürger wird das Steuerrecht wieder einfach und
verständlich. Ausnahmen werden konsequent abgeschafft, alle Bürger werden
entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit gleichmäßig und gerecht
zur Besteuerung herangezogen. Der FDP-Stufentarif von 15%, 25% und 35% führt
zu einer deutlichen Entlastung auch für die Bürger, die bisher
Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen konnten. Jedem Steuerbürger, seinem
Ehegatten und seinen Kindern steht ein Grundfreibetrag von 7.700 Euro zu. Für
Einkommen bis 15.000 Euro sind 15% Steuern zu zahlen, 25% fallen für den
Einkommensteil zwischen 15.000 Euro und 40.000 Euro an, 35% für Einkommen
darüber. Eine Familie mit zwei Kindern zahlt (unter Berücksichtigung der
Vorsorgeaufwendungen und der Werbungskostenpauschale) erst ab einem
Jahreseinkommen von 38.600 Euro überhaupt Steuern. 2. Für Sparer und Kapitalanleger macht eine
Abgeltungssteuer in Höhe von 25% den Anlagestandstandort und Finanzplatz
Deutschland wieder attraktiv. Die Kapitalflucht wird gestoppt.
Steuerhinterziehung bei Kapitaleinkünften wird in Deutschland unmöglich. Der
Steuerabzug an der Quelle macht übermäßige Kontrollverfahren überflüssig. Das
Bankgeheimnis erhält seinen hohen Stellenwert im Rechtsstaat zurück. 3. Für die Unternehmen wird ein international
wettbewerbsfähiges und rechtsformneutrales Steuerrecht geschaffen. Die
Unternehmen können ihre wirtschaftlichen Entscheidungen unbeeinflußt vom Steuerrecht
treffen. Das Steuerrecht verhält sich gegenüber Gestaltungsentscheidungen von
Unternehmen oder Unternehmensgruppen neutral ? sei
es im Hinblick auf Rechtsform, Investitionen, Finanzierung oder Umwandlungen.
Umwandlungen können ohne Besteuerung der stillen Reserven durchgeführt
werden. Bei Grundstücksübertragungen im Konzern fällt keine Grunderwerbsteuer
an. Die Gewerbsteuer wird abgeschafft. Die Gemeinden erhalten eine sichere
und planbare Ersatzfinanzierung, die neben einem gleichen Zuschlag auf die
Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatzrecht eine Anhebung des
gemeindlichen Anteils an der Umsatzsteuer von derzeit 2,2% auf 12% vorsieht.
Unternehmerische Einkünfte unterliegen einem international wettbewerbsfähigen
Zwei-Stufen-Tarif von 15% und 25% zuzüglich eines kommunalen Zuschlags - von
je nach Gemeinde unterschiedlich - 2-4%. 4. Für die Finanzverwaltung schafft ein einfaches und
klares Steuerrecht die Grundlage dafür, daß sie das Steuerrecht wieder
zweifelsfrei anwenden kann. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Verwaltung, auch
durch Rechtsverordnungen und Nichtanwendungserlasse werden eingeschränkt. Der
Anspruch auf eine verbindliche Auskunft vermittelt Planungssicherheit. Das
Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Finanzverwaltung wird
wiederhergestellt. Die Prozeßflut bei den Finanzgerichten wird eingedämmt. 5. Für den Staatshaushalt ist entscheidend, daß eine
investitions- und leistungsfreundliche Steuerpolitik mit einer soliden und
nachhaltig auf Stabilität ausgerichteten Haushaltspolitik verbunden wird.
Dabei muß gelten: Die Ausgaben richten sich nach den Einnahmen
? nicht umgekehrt." |