D a s L i b e r a l e T a g e b u c h |
|
Sammlung
Originaldokumente aus „Das Liberale
Tagebuch“, http://www.dr-trier.de |
|
Denken im Licht des künftigen Anschlags
Die Wahrheit der Folter
Muss sich die freiheitliche Demokratie
ihrer radikalsten Feinde manchmal mit schärfsten Mitteln erwehren? Wer dafür
plädiert, die Folter nicht von vornherein zu tabuisieren, macht sich zum
Herrn über Leben, Tod und Schmerz. Dabei könnte die Stärke eines Rechtsstaats
darin bestehen, bestimmte Methoden zu seiner Verteidigung kategorisch
abzulehnen. Süddeutsche Zeitung, 19. Mai 2004, von Ulrich Raulff In der jüngsten Debatte über die Folter hat sich ein
schöner, männlicher Ton erhoben. Er rät dazu, die Dinge mit kühlem Kopf
abzuwägen und zu erörtern. Wir tun gut daran, heißt es, unsere Prinzipien zu
befragen, bevor ein Anschlag, bevor die Hysterie nach einem Blutbad uns dazu
zwingt. Lasst uns über unsere Prinzipien nachdenken und über
mögliche Ausnahmen, welche die terroristisch verschärfte Lage uns aufzwingen
könnte; lasst uns die neue Situation rational erörtern. Die Folter, das Recht, die liberale Demokratie und ihre
Feinde: Lasst uns über all diese Dinge reden, solange wir besonnen sind.
Solange das Namenlose noch nicht eingetreten ist. Wir denken im Licht des künftigen Anschlags. Zitternd
balanciert das Gebot der Rationalität auf dem Zeigefinger der Eschatologie.
Die Lage, so will es scheinen, zwingt uns, die Grenzen des Diskurses neu zu
vermessen: Aus der hypermoralischen Empörung über das moralische Versagen der
Amerikaner im Irak versuchen einige den kühlen Ausbruch. Aus dem Echoraum der Geschichte fällt ihnen dabei ein
Argument zu, das man kennt. Es ist das Argument der relativen Wehrlosigkeit
der liberalen Demokratien. Es kann nicht Tabu sein, lesen wir in der FAS vom
16.Mai, darüber nachzudenken, „ob die freiheitliche Demokratie mitunter zu
scharfen Mitteln greifen muss, um sich ihrer radikalsten Feinde zu erwehren“. Und hier, in dieser Zeitung, kam gestern die Sorge zum
Ausdruck, „wie schwer es Demokratien damit haben, ihre Verfassung mit
verfassungsgemäßen Mitteln zu verteidigen. Was Diktaturen leicht fällt,
Demokratien aber zerrütten kann, ist der Einsatz aller Maßnahmen gegen ihre
Feinde.“ Kein Wort davon, dass die Stärke eines Rechtsstaats (warum
redet man eigentlich immer von liberalen Demokratien, wenn man Eier mit
dünner Schale meint?) – dass seine Stärke darin bestehen könnte, bestimmte
Methoden zu seiner Verteidigung kategorisch abzulehnen. Kein Gedanke daran, dass die Verteidigung mit „schärferen
Mitteln“ oder gar „allen Maßnahmen“ identisch sein könnte mit seiner
Zerstörung: Abgründige Bosheit moralischer Entsicherungskasuistik Wer solche Verteidiger hat, braucht für seine Zerstörung
nicht zu sorgen. Stattdessen werden Szenarien an die Wand gepinselt, wie
man sie aus der jüngsten politischen und rechtsphilosophischen Literatur
Amerikas kennt: Wie würden Sie entscheiden, wenn? Wenn beispielsweise die Folterung eines Gefangenen diesem
das Geheimnis eines geplanten Massakers entreißen könnte? Wie würden Sie
entscheiden, soll Niklas Luhmann einmal gefragt haben, wenn sich ein
nukleares Terrorattentat durch Folter verhindern ließe? Ach, Luhmann, er ruhe sanft. Wozu die abgründige Bosheit
dieser moralischen Entsicherungskasuistik mit seinem Namen verbinden? Genügt
nicht die Erinnerung an Legionen von Prüfungskommissionen, die jugendliche
Kriegsdienstverweigerer mit Fragen dieser Art traktierten: Was würden Sie
tun, wenn ein Rotarmist vor Ihren Augen Ihre kleine Schwester vergewaltigte? So wie man damals die Vermeintlichkeit des Pazifismus
vermeintlicher Pazifisten entlarvte, so meint man jetzt, die Gratismoral von
existentiell ungeprüften Demokraten entlarven zu können. So wie man damals unwillige Rekruten in den Konjunktiv
einer moralischen Ausnahmesitutation lockte, so lockt man jetzt ganze
Bevölkerungen in die Diskussion über „schärfere Mittel“ und „alle Maßnahmen“
angesichts der unerhört verschärften Lage, in der wir angeblich stehen. Es mag ja dem Menschen schmeichelhaft erscheinen, sich
derart in Gefahr zu sehen. Es gibt eine Romantik der Verschärfung, die gerade
jetzt wieder um sich greift. Aber die Hybris, die uns einflüstert, wir stünden in einer
historisch nie da gewesenen Gefahrensituation, entspringt dunkleren Quellen.
Sie entstammt einer Definitionsmacht, die den Ausnahmezustand beschwört, weil
sie sich mit Kleinigkeiten im Rechtssystem nicht mehr zufrieden gibt: Sie will
Anthropologie und Rechtsprinzipien in neue Relationen setzen. „Wir denken die Rechtsbegriffe um“, schrieb Carl Schmitt
1934, „wir sind auf der Seite der kommenden Dinge.“ Auch jetzt sind es wieder
die kommenden Dinge, in deren Namen die Rechtsbegriffe umgedacht werden
sollen. Dabei geht es nicht um die praktische Herrschaft über
Leben und Tod. Insofern ist die Debatte über die Folter weder mit der
Kasuistik des „finalen Rettungsschusses“ noch mit der Diskussion über die
Todesstrafe zu vergleichen. Die Diskussion über die Folter bezieht ihre prekäre
Legitimation aus dem Wahrheitsmechanismus, der mit der Folter verbunden sein
soll: Niemand, der sich für „robuste Verhörmethoden“ ausspricht, wird
zugeben, dass die Folter ein System ist, das immer nur sich selbst
hervorbringt, Qual um der bloßen Qual willen. Auch die jetzt einsetzende
Diskussion muss an der „Wahrheitstüchtigkeit“ der Folter festhalten. Wer bereit ist, die Folter zu denken, lässt sich auf
einige der ältesten Gleichheitsrechnungen der menschlichen Natur ein. Er
unterstellt, dass es Beziehungen zwischen der Wahrheit, der Sprache und dem
Schmerz gibt, die vielleicht einer Neuregelung fähig und bedürftig, insgesamt
aber nicht aberwitzig sind. Glaube an das Wahrheitsvermögen des Schmerzes Wer bereit ist, die Folter zu denken, macht sich nicht nur
zum Herrn über Leben und Tod, er macht sich auch zum Herrn über den Schmerz.
Wer die Folter denkt, glaubt an die Wahrheit und an das Wahrheitsvermögen des
Schmerzes. Das muss sich klarmachen, wer jetzt dafür plädiert, die
Folter nicht von vornherein zu tabuisieren. Gewiss, man kann über alles
kühlen Verstandes diskutieren, auch über den Wissensgewinn durch die Folter
und den Abschreckungswert der Todesstrafe. Darüber lassen sich sehr rationale Reden führen. Und doch
gibt es Dinge, die dem Diskurs entzogen sind, gleichgültig ob man sie Tabus
nennt oder Werte. Erst die Tatsache, dass sie dem vernünftigen Diskurs
entzogen sind und bleiben, begründet diesen. Sie begründet ihn nicht als
zweckrationalen und als schmerz- oder straftechnischen, sie begründet ihn als
vernünftigen Diskurs. Wenn wir jetzt anfangen, vernünftige Reden über die
Folter zu führen, ist das der sicherste Beweis dafür, dass wir verrückt
geworden sind. (SZ vom 19.5.2004) |