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s L i b e r a l e T a g e b u c h
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Sammlung
Originaldokumente aus „Das Liberale
Tagebuch“, http://www.dr-trier.de |
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Sabine Leutheusser-Schnarrenber nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes zum Europäischen Haftbefehl, 19.07.2005. Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig Das Liberale Tagebuch: Der Europäische Rat
darf das Grundgesetz der Bundesrepublik nicht unterlaufen. Einen
Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das das deutsche
Umsetzungsgesetz zum Haftbefehl für nichtig erklärt hat, sollte die Politik
nicht mit Schnellschüssen antworten. Eine ungenügende parlamentarische
Auseinandersetzung, technische Mängel und eine beratungsresistente
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wurden mit Recht in Karlsruhe gerügt.
Nun muss ein erneuter, dieses Mal besonnener und wohlüberlegter
Gesetzgebungsvorgang zur Umsetzung des europäischen Rahmenbeschlusses folgen.
Die Idee von Bundesjustizministerin Zypries, jetzt in aller Hektik ein neues
Gesetz vorzulegen, ist wiederum fahrlässig. Denn dazu bedarf es einer
kompetenten Bundesregierung und eines handlungsfähigen Parlaments. Ein
Bundestag, der wahrscheinlich kurz vor der Auflösung steht, kann keine
intensive und durchdachte Auseinandersetzung gewährleisten. Falls es zu einer
Auflösung des Bundestages kommt, sollte sich das Parlament erst im Herbst,
dann aber gründlich mit der Materie des EU-Haftbefehls befassen. Eine
Grundgesetzänderung ist völlig unnötig. Wer das Urteil der Karlsruher Richter
sorgfältig gelesen hat, der weiß, dass der einfache Gesetzgeber den
Rahmenbeschluss umsetzen sowie den Grundrechteschutz
gewährleisten kann. Eines
hat das gesamte Verfahren zum EU-Haftbefehl deutlich gemacht. Der Deutsche
Bundestag ist nicht europatauglich. Man kann nur hoffen, dass sich die
Erkenntnis im Parlament durchsetzt, welchen großen direkten oder indirekten
Einfluss Brüsseler Entscheidungen auf die deutsche Gesetzgebung haben. Seit
Jahren fordert der Europaausschuss die Einrichtung eines Europabüros in
Brüssel, mahnen Europaparlamentarier die Notwendigkeit einer regelmäßigen
Europafragestunde im Deutschen Bundestag sowie die Aufstockung des
Fachpersonals an, um der herausragenden Stellung des Europaausschusses und
seiner Funktion als koordinierender und selektierender Ausschuss europäischer
Gesetzesvorhaben gerecht zu werden. |
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