D a s   L i b e r a l e   T a g e b u c h

Sammlung Originaldokumente aus „Das Liberale Tagebuch“, http://www.dr-trier.de

 

 

 

18. Februar 2005: Zu den Ergebnissen der gestrigen Sitzung des Visa-Untersuchungsausschusses und den Äußerungen der Koalition in diesem Zusammenhang,  erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion, Hellmut Königshaus:

 

Der Volmer-Erlass ist keineswegs rechtlich unbedenklich.

 

Die Sachverständigen haben in der gestrigen Sitzung des Visa-Untersuchungsausschusses darauf hingewiesen, dass dieser Erlass und der Satz „im Zweifel für die Reisefreiheit“ nur dann nicht im Widerspruch zu den „Gemeinsamen Konsularischen Instruktionen“ (Schengen-Verfahren) stehen, die für alle Schengen-Staaten verbindlich sind, wenn eine strikte Überprüfung hinsichtlich Reisezweck, Rückkehrbereitschaft und Bonität vorangegangen ist. Dies ist aber den Außenvertretungen durch den vorangegangen Erlass des Auswärtigen Amtes vom 15.10.1999 untersagt worden.

 

Dieser Erlass war für die Vertretungen in den GUS-Staaten und im übrigen Osteuropa verbindlich. Sie waren daher angewiesen, auf die vorgenannten, gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen im Visumsvergabeverfahren zu verzichten. Damit ist auch erklärt, warum der Missbrauch gerade in dieser Region so extrem war. Dies zeigt, dass es eben nicht um die Instrumente im Visumsverfahren geht, wie Außenminister Fischer behauptet hat, sondern dass die gesetzestreue Handhabung dieser Instrumente der entscheidende Punkt ist. So ist z.B. das grundsätzlich durchaus sinnvolle Reiseschutzversicherungssystem nicht verantwortlich für die Visa-Missbräuche. Verantwortlich dafür sind vielmehr die rechtswidrigen Anweisungen des Auswärtigen Amtes, eine Reiseschutzversicherung als alleinige Vorraussetzung für die Erteilung eines Visums zu akzeptieren. Alle Sachverständigen waren sich im Untersuchungsausschuss in diesem Punkt einig.

 

Das Reisbüroverfahren ist ebenfalls eine sinnvolle Erleichterung für Touristen. Zahlreiche Schengen-Staaten wenden das Reisebüroverfahren an, um Reisegruppen die Einreise zu erleichtern. Problematisch wurde das Verfahren nur durch mangelnde Sorgfalt der deutschen Behörden bei der Prüfung der Anträge sowie kooperierenden Reiseunternehmen. Wenn das Reisbüroverfahren verantwortlich für die Missbräuche wäre, wäre es im übrigen schwer nachzuvollziehen, dass es heute noch betrieben wird.

 

Bundesaußenminister Fischer und Rot-Grün müssen endlich aufhören, die eindeutig falschen Behauptungen, das bereits früher eingeführte Reisebüroverfahren und  die Anerkennung des Carnet de Touriste des ADAC seien Ursache der Missbräuche, wider besseren Wissens immer wieder vorzubringen.