D a
s L i b e r
a l e T a g e b u c h
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Sammlung
Originaldokumente aus „Das Liberale
Tagebuch“, http://www.dr-trier.de |
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18.
Februar 2005: Zu den Ergebnissen der gestrigen Sitzung des Visa-Untersuchungsausschusses und den Äußerungen der
Koalition in diesem Zusammenhang,
erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion, Hellmut Königshaus: Der Volmer-Erlass ist keineswegs rechtlich unbedenklich. Die
Sachverständigen haben in der gestrigen Sitzung des Visa-Untersuchungsausschusses
darauf hingewiesen, dass dieser Erlass und der Satz „im Zweifel für die
Reisefreiheit“ nur dann nicht im Widerspruch zu den „Gemeinsamen
Konsularischen Instruktionen“ (Schengen-Verfahren) stehen, die für alle
Schengen-Staaten verbindlich sind, wenn eine strikte Überprüfung hinsichtlich
Reisezweck, Rückkehrbereitschaft und Bonität vorangegangen ist. Dies ist aber
den Außenvertretungen durch den vorangegangen Erlass des Auswärtigen Amtes
vom 15.10.1999 untersagt worden. Dieser
Erlass war für die Vertretungen in den GUS-Staaten und im übrigen Osteuropa
verbindlich. Sie waren daher angewiesen, auf die vorgenannten, gesetzlich
vorgeschriebenen Prüfungen im Visumsvergabeverfahren zu verzichten. Damit ist
auch erklärt, warum der Missbrauch gerade in dieser Region so extrem war. Dies
zeigt, dass es eben nicht um die Instrumente im Visumsverfahren geht, wie
Außenminister Fischer behauptet hat, sondern dass die gesetzestreue
Handhabung dieser Instrumente der entscheidende Punkt ist. So ist z.B. das
grundsätzlich durchaus sinnvolle Reiseschutzversicherungssystem nicht
verantwortlich für die Visa-Missbräuche.
Verantwortlich dafür sind vielmehr die rechtswidrigen Anweisungen des
Auswärtigen Amtes, eine Reiseschutzversicherung als alleinige Vorraussetzung
für die Erteilung eines Visums zu akzeptieren. Alle Sachverständigen waren
sich im Untersuchungsausschuss in diesem Punkt einig. Das
Reisbüroverfahren ist ebenfalls eine sinnvolle Erleichterung für Touristen.
Zahlreiche Schengen-Staaten wenden das Reisebüroverfahren an, um Reisegruppen
die Einreise zu erleichtern. Problematisch wurde das Verfahren nur durch
mangelnde Sorgfalt der deutschen Behörden bei der Prüfung der Anträge sowie
kooperierenden Reiseunternehmen. Wenn das Reisbüroverfahren verantwortlich
für die Missbräuche wäre, wäre es im übrigen schwer
nachzuvollziehen, dass es heute noch betrieben wird. Bundesaußenminister
Fischer und Rot-Grün müssen endlich aufhören, die eindeutig falschen
Behauptungen, das bereits früher eingeführte Reisebüroverfahren und die Anerkennung des Carnet de Touriste des ADAC seien Ursache der Missbräuche, wider besseren Wissens immer wieder vorzubringen. |