D a s   L i b e r a l e   T a g e b u c h

Sammlung Originaldokumente aus „Das Liberale Tagebuch“, http://www.dr-trier.de

 

Einverstanden, ausgenommen die beiden fett angelegten Passagen, die ein prächtiges Beispiel für die nicht auszurottende obrigkeitsstaatliche Geisteshaltung in Deutschland darstellen. Beleg für einen Kommentar am 12. Mai 2004 in der Sektion „Liberal“ des LT.

 

Parteienfinanzen sind noch nicht durchschaubar genug

Die zuständige Kommission plädiert für eine doppelte Buchführung.

 

von Sibylle Quenett, KStA, 11.05.2004, Seite 4

 

Berlin - In ihrem Abschlussbericht sieht die von Bundespräsident Johannes Rau eingesetzte Kommission zur Parteienfinanzierung weiteren Handlungsbedarf, damit die Geldflüsse an Parteien noch besser nachprüfbar werden. Die Vorsitzende Hedda von Wedel kritisierte am Montag in Berlin, dass in dem 2002 neu gefassten Parteiengesetz noch immer nicht die doppelte Buchführung festgeschrieben ist. Außerdem sprechen sich die Experten dafür aus, dass die Bundesregierung regelmäßig einen "Politikfinanzierungsbericht" vorlegt. Darin sollte das Gesamtvolumen aller staatlichen Hilfen an die Parteien und ihnen nahe stehende Organisationen aufgeführt werden.

 

Der Bundespräsident, dem der Bericht übergeben wurde, erinnerte daran, dass die bekannt gewordenen Skandale um Parteispenden "das Vertrauen in die Integrität der Parteien und in die Parteiendemokratie als System" erschüttert haben. Es sei "desaströs", wenn der Verdacht der Korruption bestehe. Rau lehnte zugleich Pauschalkritik ab. Das werde den Menschen nicht gerecht, die sich in den Parteien zum großen Teil ehrenamtlich engagierten. Er fügte hinzu: "Wir brauchen die integrierende Kraft der großen Volksparteien."

 

Wedel begrüßte, dass der Gesetzgeber Empfehlungen der Kommission aus dem Jahr 2001 gefolgt ist. Darunter fällt das Spendenverbot für öffentliche Unternehmen, die zeitnahe Veröffentlichung von Großspenden sowie das "Mehr-Augen-Prinzip" bei der Unterzeichnung eines Rechenschaftsberichtes. Im September müssen die Parteien erstmals einen Rechenschaftsbericht nach den neuen Regeln vorlegen.

 

Die Kommission hat ferner Vorschläge erarbeitet, die ihre künftige Arbeit überflüssig machen würde. Bislang ist jeder Bundespräsident verpflichtet, eine Parteienfinanzierungskommission zu berufen, deren Arbeit mit seiner Amtszeit endet. Sie schlägt vor, nicht nur den "parteienspezifischen Preisindex" vom Statistischen Bundesamt aufstellen zu lassen, sondern zugleich den Verbraucherpreisindex zu berücksichtigen. Dann wäre eine Kommission überflüssig. Die Obergrenze der Parteienfinanzierung liegt bei 133 Millionen Euro. Davon darf der Staat höchstens die Hälfte tragen.