D a s   L i b e r a l e   T a g e b u c h

Sammlung Originaldokumente aus Das Liberale Tagebuch, (http://www.dr-trier.de)

 

 

FDP-Pressemitteilung vom 12. Januar 2004

 

Grundzüge eines neuen Einkommensteuer-Gesetzes für Deutschland

 

 

FDP-Sprecher MARTIN KOTHÉ teilt u.a. mit:

 

Berlin. Das FDP-Präsidium hat sich in seiner Sitzung vom Montag, den 12.01.2004, mit dem Entwurf eines neuen Einkommensteuer-Gesetzes für Deutschland befasst, das der FDP-Finanzexperte HERMANN OTTO SOLMS erarbeitet hat. Die Grundzüge des Gesetzes, das unverzüglich in den Deutschen Bundestag zur Beratung eingebracht werden soll, lauten wie folgt:

 

In der ausführlichen Erklärung des FDP Präsidiums wird zunächst die Notwendigkeit unterstrichen, dass Gesetze allgemein verständlich sein müssen, eine Bedingung die beim EstG (seit langem) nicht (mehr) erfüllt ist.

 

Daher hat sich die FDP in Zusammenarbeit mit vielen Experten unter besonderer  Mitwirkung des Landesverbandes NRW seit 1996 gründlich mit dem Thema befasst. Das Resultat: Durchschlagende Vereinfachung des Gesetzes mit dem Stufentarif 15%, 25% und 35% sowie weitgehender Beseitigung aller Ausnahmetatbestände. Die Gewerbesteuer wird aufgegeben; die Gemeinden finanzieren sich künftig auch durch Zuschläge auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer. Steuern sind nach den Grundsätzen von Gleichheit sowie der Berufs-, Eigentümer-, und Vereinigungsfreiheit zu erheben, Leitlinien an die der Gesetzgeber sich künftig halten muss.

 

Die Erklärung fährt fort:

 

„Der neue Gesetzentwurf der FDP erkennt das Grundprinzip der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit als Maßstab der Steuerbelastung an. Jeder Bürger ist entsprechend seiner Fähigkeit, Steuerlasten zu verkraften, zur Finanzierung der unausweichlichen Staatsaufgaben heranzuziehen. Das Steuerrecht muss aber so ausgestaltet sein, dass die Steuerlast zumutbar bleibt, das Steuerrecht verständlich formuliert ist und das Besteuerungsverfahren keinen unzumutbaren Zeit- und Kostenaufwand erfordert. Vereinfachungsgesichtspunkten haben wir besonderes Gewicht zugemessen. Deshalb wird dem Gebot der Einfachheit des Steuerrechts Vorrang eingeräumt gegenüber dem Streben nach Einzelfallgerechtigkeit in jedem Detail. Die Prinzipien der Belastung müssen für jeden Steuerbürger erkennbar und die Belastungshöhe errechenbar sein.

 

Die Besteuerung muss unabhängig davon festgelegt werden, aus welchen Quellen das Einkommen stammt, für welche Zwecke es verwendet bzw. in welcher Rechtsform es erwirtschaftet wird.

 

Die unterschiedlichen Einkunftsarten fallen weg. Steuerpflichtig sind alle Einkünfte, die durch eine wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht erlangt werden. Die Bemessungsgrundlage ist von Zwecken freizuhalten, die außerhalb der Einnahmeerzielung liegen. Steuerbefreiungen, sonstige steuerliche Ausnahmen sowie Lenkungsnormen, die außersteuerliche Ziele verfolgen, werden konsequent abgeschafft. Um gleichwohl die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerbürgers zu berücksichtigen, wird verstärkt auf typisierende Regelungen gesetzt. Sofern der Gesetzgeber aus sozialen Gründen staatliche Transferleistungen vorsieht, hat er diese außerhalb des Steuerrechts anzusiedeln.

 

Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sind in einem praktikablen Verfahren so aufeinander abzustimmen, dass Anteilseigner von Kapitalgesellschaften nicht doppelt belastet werden. Das Körperschaftsteuergesetz als solches wird nicht verändert. Gleichwohl haben wir als festen Bestandteil unseres Konzepts vereinbart, dass auch für Körperschaften der gleiche Stufentarif wie bei der Einkommensteuer gelten soll. Für hunderttausende kleiner GmbHs ist eine geringere Steuerbelastung dringend geboten. Um Einkommen- und Körperschaftsteuer aufeinander abzustimmen und so Personen- und Kapitalgesellschaften gleich zu behandeln, sind Dividenden beim Anteilseigner nicht steuerpflichtig, wenn die Kapitalgesellschaft den höchsten Steuersatz von 35 % entrichtet hat. Für Steuerbürger, deren Einkommen die Tarifstufe von 35 % nicht erreicht, bleibt eine Anrechnungsmöglichkeit vorgesehen.

 

Die Steuerbelastung sinkt deutlich. Sie muss für jeden Steuerbürger so maßvoll sein, dass die weit verbreiteten Anstrengungen zur Steuervermeidung wie Schwarzarbeit, Kapitalflucht, Investitionsverlagerung und komplizierteste vertragliche Optimierungsgestaltungen zurückgedrängt werden. Von jedem zusätzlich verdienten Einkommen muss so viel für den Steuerbürger bleiben, dass sich Leistung auch wirklich lohnt. Wie in fast allen OECD-Staaten wird auch in Deutschland ein Stufentarif eingeführt.

 

Als Grundfreibetrag erhält jede Person 7.700 Euro. Nach Abzug dieses Betrags kann auf das so ermittelte zu versteuernde Einkommen der Tarif angewandt werden. Die ersten 15.000 Euro werden mit 15 % besteuert, die Einkommensteile bis 40.000 Euro mit 25 % und Einkunftsteile darüber mit 35 %. Bei diesem einfachen Tarif kann jeder Steuerbürger seine Steuerbelastung ohne Rückgriff auf Steuertabellen selbst errechnen. Die daraus resultierende Entlastung übertrifft die mit dem Wegfall von Ausnahmetatbeständen verbundene Mehrbelastung bei Weitem.

 

Veräußerungsgewinne bleiben steuerfrei, soweit sie reinvestiert werden. Sobald sie in die private Sphäre des Steuerbürgers gelangen, sind sie zu versteuern.

 

Einzig Zinseinkünfte werden gesondert behandelt. Aus Gründen der Praktikabilität und um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Platz für Kapitalanlagen wiederherzustellen, unterliegen Zinseinkünfte einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %, die an der Quelle erhoben wird und den Steuerbürger bei der Veranlagung nicht mehr tangiert. Die FDP sieht darin keine Begünstigung der Zinseinkünfte gegenüber Arbeitnehmereinkünften, weil die Belastung der Arbeitnehmereinkünfte im Regelfall unter 25 % bleibt. Der alleinstehende Arbeitnehmer erreicht erst bei einem Einkommen von rund 66.000 Euro einen durchschnittlichen Steuersatz von 25 %.

 

Dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie trägt der Entwurf dadurch Rechnung, dass bei Ehegatten die jeweils nächste Tarifstufe erst bei doppeltem Jahreseinkommen erreicht wird. Für die FDP war es besonders wichtig, Familien mit Kindern bei der Besteuerung in beträchtlicher Höhe zu entlasten. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass nicht nur für den Steuerbürger und seinen Ehegatten, sondern auch für jedes Kind der Grundfreibetrag von 7.700 Euro anzusetzen ist. Zukünftig zahlt eine vierköpfige Familie erst dann Steuern, wenn das Haushaltseinkommen mehr als 30.800 Euro beträgt. Die sich in der Praxis vor allem auf die Erwerbstätigkeit von Frauen negativ auswirkende Steuerklasse V wird abgeschafft. Die Kosten für die Beschäftigung von steuer- und sozialversicherungspflichtigen Personen für die Pflege von Angehörigen und die Betreuung von Kindern können bis zum Höchstbetrag von 12.000 Euro abgesetzt werden.

 

Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften ist in dem neuen Einkommensteuer-Gesetz enthalten. Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich steuerpflichtig, können aber gemeinsam mit den Arbeitnehmerbeiträgen als Sonderausgaben abgezogen werden. Selbständige können ihre Beiträge zur Altersversorgung ebenfalls absetzen, die Abzugsfähigkeit ist auf den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeitnehmer begrenzt. So wird endlich eine Gleichbehandlung von Beiträgen zur Altersvorsorge von Arbeitnehmern und Selbständigen erreicht. Im Ergebnis werden Beiträge für die Altersvorsorge in der Einzahlungsphase steuerfrei gestellt. Im Gegenzug sind die Leistungen im Alter, die auf steuerbefreiten Beiträgen beruhen, der Besteuerung zu unterwerfen.

 

Steuerbürger, steuerberatende Berufe und Finanzverwaltung sind auf ein verlässliches Steuerrecht angewiesen. Rechtsänderungen sind so rechtzeitig zu verabschieden, dass sich die Betroffenen darauf einstellen können. Um Kontinuität und Rechtssicherheit zu schaffen, sind Rechtsänderungen nur noch zu Beginn eines Kalenderjahres wirksam. Die Anwendung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs darf nicht verzögert werden. Die Entscheidungen sind ab dem Beginn des Jahres nach ihrer Verkündung anzuwenden, wenn das entscheidende Gericht die grundsätzliche Bedeutung des Urteils festgelegt hat und nicht den Beginn eines späteren Jahres der allgemeinen Anwendbarkeit bestimmt.

 

All den genannten Prinzipien versucht das neue Einkommensteuer-Gesetz einer modernen Einkommensteuer gerecht zu werden. Ziel des Entwurfes ist es, dass der Steuerbürger im Normalfall seine Steuererklärung auf einer DIN A 4 Seite und innerhalb einer Stunde erledigen kann. Ein Formular für eine solcherart vereinfachte Steuererklärung ist Bestandteil des Gesetzes.

 

Die FDP wird mit diesem neuen Einkommensteuergesetzbuch die steuerpolitische Diskussion in eine Richtung lenken, die Deutschland im härter gewordenen internationalen Wettbewerb stärkt. Ziel ist es, einen Maßstab für die anderen Parteien zu setzen. Um die Glaubwürdigkeit und ernsthafte Dringlichkeit dieses Anliegens zu unterstreichen, wird die FDP-Bundestagsfraktion dieses Einkommensteuergesetz dem Deutschen Bundestag unverzüglich zur Beratung vorlegen."

 

Es schwiegen die CDU/CSU und die Grünen. DIE WELT vom 13. Januar 2004 über die Reaktionen der SPD über folgende Aussagen:

„SPD-Generalsekretär Olaf Scholz nannte den Gesetzentwurf unseriös. Die FDP wolle Arbeitnehmer mit hohen Einkommen möglichst wenig Steuern zahlen lassen. Damit werde die Solidarität aufgekündigt. ... Die SPD sorge für eine Steuerentlastung von 50 Milliarden Euro, wovon alle Gesellschaftsschichten profitierten.

 

Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) forderte ein Ende der Debatte um weitere Steuersenkungen. Die beschlossene Reform der Bundesregierung bringe Deutschland historische Steuertiefstände seit 1949. Für die nähere Zukunft gebe es kaum Potenzial für weitere Steuersenkungen. Der Staat sei als Geldgeber bei Bildung und Ausbildung gefragt.

 

Vehement wandte sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gegen weitere Steuersenkungen. Für DGB-Chef Michael Sommer spricht zwar grundsätzlich nichts gegen eine Steuervereinfachung ... Um Deutschland wieder nach vorne zu bringen, seien mehr öffentliche und private Gelder erforderlich. "Daraus folgt: Unser Land kann sich weitere Steuersenkungen nicht leisten", betonte Sommer. Vor allem die Wohlhabenden müssten ihrer Steuerpflicht uneingeschränkt nachkommen. DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer beklagte, es gebe zwischen den Parteien eine Art "Biathlon-Wettlauf" um die radikalste Steuerreform. Mit Blick auf die geplanten Subventionskürzungen betonte er, dass die "großen Brocken" dieser Vergünstigungen die Arbeitnehmer beträfen. Wenn es aber um Einschnitte bei Feiertags-, Nacht- und Wochenendzuschlägen gehe, werde der DGB dagegen mobilisieren.

 

Das Liberale Tagebuch zu den Verlautbarungen der Gewerkschaften und ihrer politischen Abteilung, der SPD: Tolle Modernisierer ... Sozialhetze sei’s Panier. Nur Gedenken an die Blockierer Lafontaine und Schröder der Jahre 1997/98?