D a s L i b e r a l e T a g e b u c h |
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Sammlung
Originaldokumente aus Das Liberale Tagebuch, (http://www.dr-trier.de) |
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FDP-Pressemitteilung vom 12. Januar 2004 Grundzüge eines neuen Einkommensteuer-Gesetzes für Deutschland FDP-Sprecher MARTIN KOTHÉ teilt u.a. mit: Berlin. Das FDP-Präsidium hat sich in seiner Sitzung vom Montag, den 12.01.2004, mit dem Entwurf eines neuen Einkommensteuer-Gesetzes für Deutschland befasst, das der FDP-Finanzexperte HERMANN OTTO SOLMS erarbeitet hat. Die Grundzüge des Gesetzes, das unverzüglich in den Deutschen Bundestag zur Beratung eingebracht werden soll, lauten wie folgt: In der ausführlichen Erklärung des FDP Präsidiums wird
zunächst die Notwendigkeit unterstrichen, dass Gesetze allgemein verständlich
sein müssen, eine Bedingung die beim EstG (seit langem) nicht (mehr) erfüllt
ist. Daher hat sich die FDP in Zusammenarbeit mit vielen
Experten unter besonderer Mitwirkung
des Landesverbandes NRW seit 1996 gründlich mit dem Thema befasst. Das
Resultat: Durchschlagende Vereinfachung des Gesetzes mit dem Stufentarif 15%,
25% und 35% sowie weitgehender Beseitigung aller Ausnahmetatbestände. Die
Gewerbesteuer wird aufgegeben; die Gemeinden finanzieren sich künftig auch
durch Zuschläge auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer. Steuern sind nach
den Grundsätzen von Gleichheit sowie der Berufs-, Eigentümer-, und
Vereinigungsfreiheit zu erheben, Leitlinien an die der Gesetzgeber sich künftig
halten muss. Die Erklärung fährt fort: „Der neue Gesetzentwurf der FDP erkennt das Grundprinzip
der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit als Maßstab der
Steuerbelastung an. Jeder Bürger ist entsprechend seiner Fähigkeit,
Steuerlasten zu verkraften, zur Finanzierung der unausweichlichen
Staatsaufgaben heranzuziehen. Das Steuerrecht muss aber so ausgestaltet sein,
dass die Steuerlast zumutbar bleibt, das Steuerrecht verständlich formuliert
ist und das Besteuerungsverfahren keinen unzumutbaren Zeit- und Kostenaufwand
erfordert. Vereinfachungsgesichtspunkten haben wir besonderes Gewicht
zugemessen. Deshalb wird dem Gebot der Einfachheit des Steuerrechts Vorrang
eingeräumt gegenüber dem Streben nach Einzelfallgerechtigkeit in jedem
Detail. Die Prinzipien der Belastung müssen für jeden Steuerbürger erkennbar
und die Belastungshöhe errechenbar sein. Die Besteuerung muss unabhängig davon festgelegt werden,
aus welchen Quellen das Einkommen stammt, für welche Zwecke es verwendet bzw.
in welcher Rechtsform es erwirtschaftet wird. Die unterschiedlichen Einkunftsarten fallen weg.
Steuerpflichtig sind alle Einkünfte, die durch eine wirtschaftliche Tätigkeit
mit Gewinnerzielungsabsicht erlangt werden. Die Bemessungsgrundlage ist von
Zwecken freizuhalten, die außerhalb der Einnahmeerzielung liegen.
Steuerbefreiungen, sonstige steuerliche Ausnahmen sowie Lenkungsnormen, die
außersteuerliche Ziele verfolgen, werden konsequent abgeschafft. Um
gleichwohl die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerbürgers zu
berücksichtigen, wird verstärkt auf typisierende Regelungen gesetzt. Sofern
der Gesetzgeber aus sozialen Gründen staatliche Transferleistungen vorsieht,
hat er diese außerhalb des Steuerrechts anzusiedeln. Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sind in einem
praktikablen Verfahren so aufeinander abzustimmen, dass Anteilseigner von
Kapitalgesellschaften nicht doppelt belastet werden. Das
Körperschaftsteuergesetz als solches wird nicht verändert. Gleichwohl haben wir
als festen Bestandteil unseres Konzepts vereinbart, dass auch für
Körperschaften der gleiche Stufentarif wie bei der Einkommensteuer gelten
soll. Für hunderttausende kleiner GmbHs ist eine geringere Steuerbelastung
dringend geboten. Um Einkommen- und Körperschaftsteuer aufeinander
abzustimmen und so Personen- und Kapitalgesellschaften gleich zu behandeln,
sind Dividenden beim Anteilseigner nicht steuerpflichtig, wenn die
Kapitalgesellschaft den höchsten Steuersatz von 35 % entrichtet hat. Für
Steuerbürger, deren Einkommen die Tarifstufe von 35 % nicht erreicht, bleibt
eine Anrechnungsmöglichkeit vorgesehen. Die Steuerbelastung sinkt deutlich. Sie muss für jeden
Steuerbürger so maßvoll sein, dass die weit verbreiteten Anstrengungen zur
Steuervermeidung wie Schwarzarbeit, Kapitalflucht, Investitionsverlagerung
und komplizierteste vertragliche Optimierungsgestaltungen zurückgedrängt
werden. Von jedem zusätzlich verdienten Einkommen muss so viel für den
Steuerbürger bleiben, dass sich Leistung auch wirklich lohnt. Wie in fast
allen OECD-Staaten wird auch in Deutschland ein Stufentarif eingeführt. Als Grundfreibetrag erhält jede Person 7.700 Euro. Nach
Abzug dieses Betrags kann auf das so ermittelte zu versteuernde Einkommen der
Tarif angewandt werden. Die ersten 15.000 Euro werden mit 15 % besteuert, die
Einkommensteile bis 40.000 Euro mit 25 % und Einkunftsteile darüber mit 35 %.
Bei diesem einfachen Tarif kann jeder Steuerbürger seine Steuerbelastung ohne
Rückgriff auf Steuertabellen selbst errechnen. Die daraus resultierende
Entlastung übertrifft die mit dem Wegfall von Ausnahmetatbeständen verbundene
Mehrbelastung bei Weitem. Veräußerungsgewinne bleiben steuerfrei, soweit sie
reinvestiert werden. Sobald sie in die private Sphäre des Steuerbürgers
gelangen, sind sie zu versteuern. Einzig Zinseinkünfte werden gesondert behandelt. Aus
Gründen der Praktikabilität und um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als
Platz für Kapitalanlagen wiederherzustellen, unterliegen Zinseinkünfte einer
Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %, die an der Quelle erhoben wird und den
Steuerbürger bei der Veranlagung nicht mehr tangiert. Die FDP sieht darin
keine Begünstigung der Zinseinkünfte gegenüber Arbeitnehmereinkünften, weil
die Belastung der Arbeitnehmereinkünfte im Regelfall unter 25 % bleibt. Der
alleinstehende Arbeitnehmer erreicht erst bei einem Einkommen von rund 66.000
Euro einen durchschnittlichen Steuersatz von 25 %. Dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und
Familie trägt der Entwurf dadurch Rechnung, dass bei Ehegatten die jeweils
nächste Tarifstufe erst bei doppeltem Jahreseinkommen erreicht wird. Für die
FDP war es besonders wichtig, Familien mit Kindern bei der Besteuerung in
beträchtlicher Höhe zu entlasten. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass nicht
nur für den Steuerbürger und seinen Ehegatten, sondern auch für jedes Kind
der Grundfreibetrag von 7.700 Euro anzusetzen ist. Zukünftig zahlt eine
vierköpfige Familie erst dann Steuern, wenn das Haushaltseinkommen mehr als
30.800 Euro beträgt. Die sich in der Praxis vor allem auf die
Erwerbstätigkeit von Frauen negativ auswirkende Steuerklasse V wird
abgeschafft. Die Kosten für die Beschäftigung von steuer- und
sozialversicherungspflichtigen Personen für die Pflege von Angehörigen und
die Betreuung von Kindern können bis zum Höchstbetrag von 12.000 Euro
abgesetzt werden. Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften ist in dem neuen Einkommensteuer-Gesetz enthalten. Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich steuerpflichtig, können aber gemeinsam mit den Arbeitnehmerbeiträgen als Sonderausgaben abgezogen werden. Selbständige können ihre Beiträge zur Altersversorgung ebenfalls absetzen, die Abzugsfähigkeit ist auf den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeitnehmer begrenzt. So wird endlich eine Gleichbehandlung von Beiträgen zur Altersvorsorge von Arbeitnehmern und Selbständigen erreicht. Im Ergebnis werden Beiträge für die Altersvorsorge in der Einzahlungsphase steuerfrei gestellt. Im Gegenzug sind die Leistungen im Alter, die auf steuerbefreiten Beiträgen beruhen, der Besteuerung zu unterwerfen. Steuerbürger, steuerberatende Berufe und Finanzverwaltung
sind auf ein verlässliches Steuerrecht angewiesen. Rechtsänderungen sind so
rechtzeitig zu verabschieden, dass sich die Betroffenen darauf einstellen
können. Um Kontinuität und Rechtssicherheit zu schaffen, sind
Rechtsänderungen nur noch zu Beginn eines Kalenderjahres wirksam. Die
Anwendung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs
darf nicht verzögert werden. Die Entscheidungen sind ab dem Beginn des Jahres
nach ihrer Verkündung anzuwenden, wenn das entscheidende Gericht die
grundsätzliche Bedeutung des Urteils festgelegt hat und nicht den Beginn
eines späteren Jahres der allgemeinen Anwendbarkeit bestimmt. All den genannten Prinzipien versucht das neue
Einkommensteuer-Gesetz einer modernen Einkommensteuer gerecht zu werden. Ziel
des Entwurfes ist es, dass der Steuerbürger im Normalfall seine
Steuererklärung auf einer DIN A 4 Seite und innerhalb einer Stunde erledigen
kann. Ein Formular für eine solcherart vereinfachte Steuererklärung ist
Bestandteil des Gesetzes. Die FDP wird mit diesem neuen Einkommensteuergesetzbuch
die steuerpolitische Diskussion in eine Richtung lenken, die Deutschland im
härter gewordenen internationalen Wettbewerb stärkt. Ziel ist es, einen
Maßstab für die anderen Parteien zu setzen. Um die Glaubwürdigkeit und
ernsthafte Dringlichkeit dieses Anliegens zu unterstreichen, wird die
FDP-Bundestagsfraktion dieses Einkommensteuergesetz dem Deutschen Bundestag
unverzüglich zur Beratung vorlegen." Es schwiegen die
CDU/CSU und die Grünen. DIE WELT vom 13. Januar 2004 über die Reaktionen der
SPD über folgende Aussagen: „SPD-Generalsekretär Olaf
Scholz nannte den Gesetzentwurf unseriös. Die FDP wolle Arbeitnehmer mit
hohen Einkommen möglichst wenig Steuern zahlen lassen. Damit werde die
Solidarität aufgekündigt. ... Die SPD sorge für eine Steuerentlastung von 50
Milliarden Euro, wovon alle Gesellschaftsschichten profitierten. Brandenburgs
Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) forderte ein Ende der Debatte um
weitere Steuersenkungen. Die beschlossene Reform der Bundesregierung bringe
Deutschland historische Steuertiefstände seit 1949. Für die nähere Zukunft
gebe es kaum Potenzial für weitere Steuersenkungen. Der Staat sei als
Geldgeber bei Bildung und Ausbildung gefragt. Vehement wandte sich der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gegen weitere Steuersenkungen. Für DGB-Chef
Michael Sommer spricht zwar grundsätzlich nichts gegen eine
Steuervereinfachung ... Um Deutschland wieder nach vorne zu bringen, seien
mehr öffentliche und private Gelder erforderlich. "Daraus folgt: Unser
Land kann sich weitere Steuersenkungen nicht leisten", betonte Sommer.
Vor allem die Wohlhabenden müssten ihrer Steuerpflicht uneingeschränkt
nachkommen. DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer beklagte, es gebe zwischen
den Parteien eine Art "Biathlon-Wettlauf" um die radikalste
Steuerreform. Mit Blick auf die geplanten Subventionskürzungen betonte er,
dass die "großen Brocken" dieser Vergünstigungen die Arbeitnehmer
beträfen. Wenn es aber um Einschnitte bei Feiertags-, Nacht- und
Wochenendzuschlägen gehe, werde der DGB dagegen mobilisieren. Das Liberale Tagebuch zu den Verlautbarungen der
Gewerkschaften und ihrer politischen Abteilung, der SPD: Tolle Modernisierer
... Sozialhetze sei’s Panier. Nur Gedenken an die Blockierer Lafontaine und
Schröder der Jahre 1997/98? |