D a s   L i b e r a l e   T a g e b u c h

Sammlung Originaldokumente aus „Das Liberale Tagebuch“, http://www.dr-trier.de

 

 

Kompromissvorschlag der Freien Demokratischen Partei für die Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz

 

I. Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt

 

  1. Auf ein Punktesystem (= Zuwanderung ohne Arbeitsplatzzusage) wird derzeit verzichtet.

 

  1. Die Zuwanderung Höchstqualifizierter mit Arbeitsplatzzusage liegt in unserem eigenen Interesse.

 

  1. FDP hat in der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses durchgesetzt, im Interesse vor allem des Mittelstandes auch die Zuwanderung von Personen mit mittlerer beruflicher Qualifikation in begrenztem Umfang zuzulassen. Dabei sollen Bewerber aus Drittländern nur zum Zuge kommen, wenn sie einen konkreten Arbeitsplatz nachweisen können, für den niemand zur Verfügung steht a) aus dem Inland, b) aus der „alten“ EU, c) aus den EU-Beitrittsländern.

 

  1. Die Zuwanderung Selbständiger ist zuzulassen, falls daran ein wirtschaftliches Interesse besteht. Ursprünglich galten hierfür sehr enge Voraussetzungen, nämlich dass der Selbständige zehn neue Arbeitsplätze schafft oder eine Million Euro investiert. Auf Betreiben der FDP ist in der Arbeitsgruppe vereinbart worden, dass diesen nur schwer erfüllbaren Voraussetzungen im Einzelfall abgewichen werden kann.

 

  1. Bei Saisonarbeitskräften (Gastronomie, Erntehelfer) bleibt es beim Anwerbestopp mit Ausnahmegenehmigungen. Die FDP tritt dafür ein, die Aufenthaltsdauer für Saisonarbeitskräfte den Bedürfnissen der Praxis entsprechend großzügiger als bisher zu bemessen.

 

II. Humanitäre Regelungen

 

  1. Neu eingeführt werden Härtefallkommissionen, da hierfür ein praktisches Bedürfnis zur Lösung von Einzelfällen aus humanitären Gründen besteht. Es war allgemeine Meinung, dass daraus kein neuer Instanzenzug entstehen darf. Die FDP hat in der Arbeitsgruppe hierfür Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, auf denen die gefundene Einigung basiert.

 

  1. Beim strittigen Thema „Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung“ als Grund für Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft hat die FDP auf eine Regelung im Zuwanderungsgesetz hingewirkt, da die entsprechende EURichtlinie unklar ist. Die FDP trägt folgende Formulierung mit: „Eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe kann auch vorliegen, wenn eine Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der Freiheit allein an das Geschlecht des Ausländers anknüpft."

 

  1. Beim Thema Kindernachzug hätte die FDP die Altersgrenze 12 Jahre akzeptiert, ist aber für großzügige Ausnahmen für 13 – 17jährige eingetreten. Da sich die Union darauf nicht eingelassen hat, bleibt es beim geltenden Recht (= 16 Jahre ohne Ausnahmen)

 

III. Integration

 

  1. Richtig wäre es, Sprach- und Integrationskurse für alle Neuankömmlinge plus rückwirkend für schon hier lebende, aber sprachunkundige Ausländer vorzuschreiben. Die FDP hat von Anfang an eine zumutbare Eigenbeteiligung der Kursteilnehmer angemahnt. Dies ist in der Arbeitsgruppe akzeptiert worden. Dennoch lehnen die Länder einen Rechtsanspruch auf Kursteilnahme ab, da sie hohe Kosten für die öffentliche Hand befürchten. Auch die FDP hat immer klargemacht, dass zusätzliche finanzielle Belastungen für die Kommunen nicht in Frage kommen. Daher bleibt es bei einem ersten Einstieg in eine bessere Integrationspolitik.

 

  1. Wer schuldhaft nicht an Sprachkursen teilnimmt oder schuldhaft erfolglos teilnimmt, muss mit Sanktionen rechnen. Die Kenntnis der deutschen Sprache ist nach Auffassung der FDP überragend wichtig für eine erfolgreiche Integration.

 

IV. Sicherheitsfragen

 

Zentral wichtige Sicherheitsfragen sind nach Auffassung der FDP Teil einer Zuwanderungsgesetzgebung. Nicht alle öffentlich diskutierten Punkte eignen sich aber für eine Behandlung in diesem Vermittlungsverfahren. Beispielsweise bei einer so gravierenden Neuerung wie der Sicherungshaft müssen sich deren Befürworter sagen lassen, dass sie ihren Vorschlag in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit drei Lesungen im Bundestag einschließlich der Möglichkeit von Sachverständigenanhörungen einbringen sollten.

 

Im Einzelnen schlägt die FDP folgende Kompromisslinie vor:

 

  1. Die schnellere Abschiebung von Personen mit Terrorismusbezug: wird mitgetragen. Notwendig ist eine auf Tatsachen gestützte Gefährlichkeitsprognose. Entscheidend ist aus Sicht der FDP, dass diese Tatsachen gerichtsverwertbar sind. Nur dies entspricht einem rechtsstaatlichen Verfahren. Es darf kein „Sonderrecht“ geben. Eilrechtsschutz muss aus dem Inland möglich sein. Es müssen die normalen VwGO-Regeln für die Verwertung von „Behördenzeugnissen“ der Geheimdienste gelten. Die FDP hat bereits in den Verhandlungen mit Erfolg auf diese rechtsstaatlichen Kautelen gedrängt. 2. Die vorgeschlagene Sicherungshaft ist rechtsstaatlich nicht akzeptabel, da in diesen Fällen weder der Nachweis einer Straftat noch auch nur der Nachweis der Vorbereitung einer Straftat gegeben ist.

 

  1. Statt dessen sind Personen mit Terrorismusbezug im Falle von Abschiebungshindernissen einer strikten polizeilichen Kontrolle zu unterziehen (strafbewehrte Meldeauflagen, Residenzpflichten, Verbot bestimmter Kommunikationsmittel, Observationen, Überwachung des Briefund Fernmeldeverkehrs).

 

  1. Die zwingende Ausweisung von Schleusern ist konsequent, da zugleich ja legale Einwanderungsmöglichkeiten erweitert werden. Allerdings sollten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Bagatellfälle ausgenommen bleiben. Daher schlägt die FDP vor: Zwingende Ausweisung von Schleusern, die zu Freiheitsstrafe verurteilt sind.

 

  1. Die Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor Erteilung einer Daueraufenthaltserlaubnis ist jetzt schon möglich, wird aber nicht in allen Bundesländern praktiziert. Wegen der nach dem 11.3.04 gestiegenen Sicherbedürfnisse ist richtig, die schon bestehende Möglichkeit der Regelanfrage künftig zwingend vorzuschreiben.

 

  1. Die zwingende Ausweisung von „Hasspredigern“ ist ein berechtigtes Sicherheitsanliegen, denn der „geistige Brandstifter“ ist ebenso ein Sicherheitsrisiko wie der ausführende Täter. Daher sind die schon bestehenden, generell formulierten Ausweisungsgründe durch spezielle Regelungen zu ergänzen. Die FDP fordert aber, den Tatbestand so präzise zu fassen, dass wirklich diejenigen erfasst werden, die gemeint sind. .

 

  1. Die Einrichtung einer Warndatei eignet sich nicht für das Vermittlungsverfahren. Demnächst wird wahrscheinlich eine EU-Richtlinie hierzu vorliegen, so dass sich Thema erledigen wird. Die Union könnte aber ihren Vorschlag in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren einbringen. Dann kann unter Beteiligung der Betroffenen (etwa aus der Wirtschaft) und von Sachverständigen die Frage noch einmal in Ruhe geprüft werden.

 

  1. Es besteht kein Anlass, in diesem Vermittlungsverfahren Themen wie das Staatsangehörigkeitsrecht zusätzlich aufzuwerfen.

 

Berlin, den 25.05.04

 

Dr. Guido Westerwelle, MdB Dr. Max Stadler, MdB