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Kompromissvorschlag der Freien Demokratischen Partei für die
Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz
I. Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt
- Auf ein Punktesystem (= Zuwanderung ohne Arbeitsplatzzusage)
wird derzeit verzichtet.
- Die Zuwanderung Höchstqualifizierter mit Arbeitsplatzzusage
liegt in unserem eigenen Interesse.
- FDP hat in der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses
durchgesetzt, im Interesse vor allem des Mittelstandes auch die
Zuwanderung von Personen mit mittlerer beruflicher Qualifikation in
begrenztem Umfang zuzulassen. Dabei sollen Bewerber aus Drittländern nur
zum Zuge kommen, wenn sie einen konkreten Arbeitsplatz nachweisen
können, für den niemand zur Verfügung steht a) aus dem Inland, b) aus
der „alten“ EU, c) aus den EU-Beitrittsländern.
- Die Zuwanderung Selbständiger ist zuzulassen, falls daran ein
wirtschaftliches Interesse besteht. Ursprünglich galten hierfür sehr
enge Voraussetzungen, nämlich dass der Selbständige zehn neue
Arbeitsplätze schafft oder eine Million Euro investiert. Auf Betreiben
der FDP ist in der Arbeitsgruppe vereinbart worden, dass diesen nur schwer
erfüllbaren Voraussetzungen im Einzelfall abgewichen werden kann.
- Bei Saisonarbeitskräften (Gastronomie, Erntehelfer) bleibt es
beim Anwerbestopp mit Ausnahmegenehmigungen. Die FDP tritt dafür ein,
die Aufenthaltsdauer für Saisonarbeitskräfte den Bedürfnissen der Praxis
entsprechend großzügiger als bisher zu bemessen.
II. Humanitäre Regelungen
- Neu eingeführt werden Härtefallkommissionen, da hierfür ein
praktisches Bedürfnis zur Lösung von Einzelfällen aus humanitären
Gründen besteht. Es war allgemeine Meinung, dass daraus kein neuer
Instanzenzug entstehen darf. Die FDP hat in der Arbeitsgruppe hierfür
Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, auf denen die gefundene Einigung
basiert.
- Beim strittigen Thema „Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung“
als Grund für Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft hat die FDP auf
eine Regelung im Zuwanderungsgesetz hingewirkt, da die entsprechende
EURichtlinie unklar ist. Die FDP trägt folgende Formulierung mit: „Eine
Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
kann auch vorliegen, wenn eine Bedrohung des Lebens, der körperlichen
Unversehrtheit und der Freiheit allein an das Geschlecht des Ausländers
anknüpft."
- Beim Thema Kindernachzug hätte die FDP die Altersgrenze 12 Jahre
akzeptiert, ist aber für großzügige Ausnahmen für 13 – 17jährige
eingetreten. Da sich die Union darauf nicht eingelassen hat, bleibt es
beim geltenden Recht (= 16 Jahre ohne Ausnahmen)
III. Integration
- Richtig wäre es, Sprach- und Integrationskurse für alle
Neuankömmlinge plus rückwirkend für schon hier lebende, aber
sprachunkundige Ausländer vorzuschreiben. Die FDP hat von Anfang an eine
zumutbare Eigenbeteiligung der Kursteilnehmer angemahnt. Dies ist in der
Arbeitsgruppe akzeptiert worden. Dennoch lehnen die Länder einen
Rechtsanspruch auf Kursteilnahme ab, da sie hohe Kosten für die
öffentliche Hand befürchten. Auch die FDP hat immer klargemacht, dass
zusätzliche finanzielle Belastungen für die Kommunen nicht in Frage
kommen. Daher bleibt es bei einem ersten Einstieg in eine bessere
Integrationspolitik.
- Wer schuldhaft nicht an Sprachkursen teilnimmt oder schuldhaft
erfolglos teilnimmt, muss mit Sanktionen rechnen. Die Kenntnis der
deutschen Sprache ist nach Auffassung der FDP überragend wichtig für
eine erfolgreiche Integration.
IV. Sicherheitsfragen
Zentral wichtige Sicherheitsfragen sind nach Auffassung
der FDP Teil einer Zuwanderungsgesetzgebung. Nicht alle öffentlich
diskutierten Punkte eignen sich aber für eine Behandlung in diesem Vermittlungsverfahren.
Beispielsweise bei einer so gravierenden Neuerung wie der Sicherungshaft
müssen sich deren Befürworter sagen lassen, dass sie ihren Vorschlag in einem
ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit drei Lesungen im Bundestag
einschließlich der Möglichkeit von Sachverständigenanhörungen einbringen
sollten.
Im Einzelnen schlägt die
FDP folgende Kompromisslinie vor:
- Die schnellere Abschiebung von Personen mit Terrorismusbezug:
wird mitgetragen. Notwendig ist eine auf Tatsachen gestützte Gefährlichkeitsprognose.
Entscheidend ist aus Sicht der FDP, dass diese Tatsachen
gerichtsverwertbar sind. Nur dies entspricht einem rechtsstaatlichen
Verfahren. Es darf kein „Sonderrecht“ geben. Eilrechtsschutz muss aus
dem Inland möglich sein. Es müssen die normalen VwGO-Regeln für die
Verwertung von „Behördenzeugnissen“ der Geheimdienste gelten. Die FDP
hat bereits in den Verhandlungen mit Erfolg auf diese rechtsstaatlichen
Kautelen gedrängt. 2. Die vorgeschlagene Sicherungshaft ist
rechtsstaatlich nicht akzeptabel, da in diesen Fällen weder der Nachweis
einer Straftat noch auch nur der Nachweis der Vorbereitung einer
Straftat gegeben ist.
- Statt dessen sind Personen mit Terrorismusbezug im Falle von
Abschiebungshindernissen einer strikten polizeilichen Kontrolle zu
unterziehen (strafbewehrte Meldeauflagen, Residenzpflichten, Verbot
bestimmter Kommunikationsmittel, Observationen, Überwachung des Briefund
Fernmeldeverkehrs).
- Die zwingende Ausweisung von Schleusern ist konsequent, da
zugleich ja legale Einwanderungsmöglichkeiten erweitert werden.
Allerdings sollten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Bagatellfälle
ausgenommen bleiben. Daher schlägt die FDP vor: Zwingende Ausweisung von
Schleusern, die zu Freiheitsstrafe verurteilt sind.
- Die Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor Erteilung einer
Daueraufenthaltserlaubnis ist jetzt schon möglich, wird aber nicht in
allen Bundesländern praktiziert. Wegen der nach dem 11.3.04 gestiegenen
Sicherbedürfnisse ist richtig, die schon bestehende Möglichkeit der
Regelanfrage künftig zwingend vorzuschreiben.
- Die zwingende Ausweisung von „Hasspredigern“ ist ein
berechtigtes Sicherheitsanliegen, denn der „geistige Brandstifter“ ist
ebenso ein Sicherheitsrisiko wie der ausführende Täter. Daher sind die
schon bestehenden, generell formulierten Ausweisungsgründe durch
spezielle Regelungen zu ergänzen. Die FDP fordert aber, den Tatbestand
so präzise zu fassen, dass wirklich diejenigen erfasst werden, die
gemeint sind. .
- Die Einrichtung einer Warndatei eignet sich nicht für das
Vermittlungsverfahren. Demnächst wird wahrscheinlich eine EU-Richtlinie
hierzu vorliegen, so dass sich Thema erledigen wird. Die Union könnte
aber ihren Vorschlag in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Dann kann unter Beteiligung der Betroffenen (etwa aus der Wirtschaft)
und von Sachverständigen die Frage noch einmal in Ruhe geprüft werden.
- Es besteht kein Anlass, in diesem Vermittlungsverfahren Themen
wie das Staatsangehörigkeitsrecht zusätzlich aufzuwerfen.
Berlin, den 25.05.04
Dr. Guido Westerwelle, MdB Dr. Max Stadler, MdB
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