D a s L i b e r a l e T a g e b u c h |
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Sammlung
Originaldokumente aus Das Liberale Tagebuch, (http://www.dr-trier.de) |
BESCHLUSS
Hinweis: Redaktionell überarbeitet „Punkt 1“. Blau angelegt sind alle jene
Aussagen, die die FDP pointiert anders
sieht als die sonstigen Parteien. __________________________________________________________ des 52. Ord. Bundesparteitages der FDP, Düsseldorf, 4.- 6. Mai 2001 __________________________________________________________ Für
ein liberales Gesundheitssystem mit Eigenverantwortung, Wettbewerb,
Wahlfreiheit und Transparenz – gegen Budgetierung, Dirigismus und
Bevormundung Krankheit
und ihre Folgewirkungen sind eines der großen Lebensrisiken, die ohne
kollektive Absicherung schnell zur Überforderung des Einzelnen führen. Es ist
ein Grundbedürfnis der Menschen, sich darauf verlassen zu können, im
Krankheitsfall die notwendige medizinische Betreuung und finanzielle
Unterstützung zu erhalten. Der Bei
der Gestaltung des Gesundheitswesens sind Rahmenbedingungen zu
berücksichtigen, die unter anderem durch die Volkswirtschaft vorgegeben sind: ·
die
Begrenztheit der Ressourcen, die nicht alles Wünschenswerte möglich macht, ·
die
in den nächsten Jahren deutlich steigende Zahl älterer Menschen, die mehr
Gesundheitsleistungen brauchen, ·
der
medizinische Fortschritt, der meist kostenintensiv ist, ·
die
Lohn- und die Arbeitsmarktentwicklung, die Auswirkungen auf die
Beitragseinnahmen der GKV hat sowie ·
die
Globalisierung und der damit zunehmende Wettbewerbsdruck auf die inländische
Wirtschaft, der Beitragssatzsteigerung bei der heutigen Finanzierungsform
nicht zulässt. Um
dafür zu sorgen, dass die Menschen sich auch in Zukunft darauf verlassen
können, im Krankheitsfall versorgt zu sein, brauchen wir ein
Gesundheitswesen, das ·
einen
bezahlbaren Versicherungsschutzes für alle garantiert, ·
von
gesamtgesellschaftlicher Verantwortung für finanziell und sozial Schwache
getragen ist, ·
sich am tatsächlichen Bedarf
der Patienten orientiert, ·
eine
gute medizinische Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger gewährleistet, ·
den Menschen
Gestaltungsmöglichkeiten für den Umfang ihres Versicherungsschutzes gibt, ·
die Marktkräfte nutzt, um bei
der Gesundheitsversorgung möglichst große Effizienz in Form niedriger Preise
und hoher Qualität zu erreichen, ·
Anreize für alle Beteiligten
setzt, mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen, ·
die Anreize zur
Eigenverantwortung der Versicherten stärkt und ihnen dabei hilft, ein
gesundheitsbewusstes Leben zu führen, ·
die freie Wahl der
Leistungserbringer durch die Versicherten garantiert, ·
auf Transparenz und
Information aufbaut, ·
auf Kostenerstattung anstelle
des Sachleistungssystems setzt, ·
Schluss macht mit gesetzlich
vorgegebenen Budgets gleich welcher Art, ·
feste
Preise für ärztliche und zahnärztliche Leistungen vorsieht, ·
im Krankenhausbereich ein
echtes Preissystem statt staatlich festgesetzter Ausgabenbegrenzung vorsieht, ·
auf Wettbewerb und
Eigeninitiative setzt und nicht auf Bürokratie, ·
nachhaltig Vorsorge für die
Auswirkungen der demographischen Entwicklung trifft, indem den Versicherten
mehr Geld in der Tasche verbleibt, um Chancen für die rechtzeitige Bildung
einer Vorsorge zu schaffen
und ·
der
europäischen Entwicklung Rechnung trägt. Diese Kernanforderungen an ein liberales
Gesundheitssystem sind gegenwärtig nur zu einem geringen Teil erfüllt. Das
deutsche Gesundheitswesen ist in den letzten Jahren zunehmend in die Mühlen
der Bürokratie und der Reglementierung geraten. Ein Kostendämpfungsgesetz
nach dem anderen hat die Spielräume für effizientes Handeln durch starre
gesetzliche Vorgaben stark eingeschränkt. Marktwirtschaftliche Kräfte, die zu
echter Kostendämpfung führen, sind hingegen nicht zum Zuge gekommen.
Dirigismus aber führt zwangsläufig zu mehr Bürokratie und weiteren
Kostensteigerungen. 1. Der Gesetzgeber setzt den Rahmen –
die Bürger gestalten Das System braucht eine grundlegende Umorientierung. Grundsätzlich sind die Akteure am Markt mit der Vielfalt der handelnden Personen am besten geeignet, die Gesundheitsversorgung zu optimieren. Gesetzgeber, Regierung und Staatsverwaltung haben die Pflicht, steuernd einzugreifen, um den Rahmen für eine sozial verantwortliche Gesundheitspolitik zu setzen, nicht jedoch alles und jedes bis ins kleinste Detail zu regeln, wie das heute weitgehend der Fall ist. 2. Mehr Wettbewerb für versicherten-
und patientengerechte Lösungen Der mit dem Gesundheitsstrukturgesetz begonnene Weg,
über die Ausweitung der Wahlfreiheit den Wettbewerb der Krankenkassen zu
beleben, hat bereits viel in Bewegung gebracht. Der Druck auf die einzelne
Krankenkasse, einen möglichst niedrigen Beitragssatz anzubieten, hat die
Kreativität der Beteiligten erheblich befördert. Diese Entwicklungen müssen
intensiviert werden. Die
gesetzliche Vorgabe für einheitliche und gemeinsame Verhandlungen der
Krankenkassen muss fallen. Auf diese Weise konkurrieren die Krankenkassen um
die besseren Ideen und um die besseren Verhandlungsergebnisse. So lassen sich
kassenindividuelle Effizienzreserven erzielen, die dem Beitragszahler zu Gute
kommen. Das Ausnutzen von staatlich vorgegebenen Monopolstellungen muss
ausgeschlossen sein. Das Volumen
des Risikostrukturausgleichs ist zu begrenzen. Ziel des
Risikostrukturausgleichs muss es sein, echte Risikodisparitäten der Kassen
auszugleichen. Eine Ausweitung des heutigen Ausgleichs mit dem alleinigen
Ziel einer Verkleinerung der Beitragsspreizung wird abgelehnt. Abgelehnt wird
auch eine Einschränkung der Wahlrechte der Versicherten z. B. durch
längerfristige Bindungsfristen. An die
Stelle staatlicher Vorgaben müssen Verhandlungslösungen treten, weil die im
Gesundheitswesen Tätigen über wesentlich fundiertere Informationen der örtlichen
Notwendigkeiten verfügen als der Gesetzgeber. Staatliche Planwirtschaft führt
zu Missmanagement und Fehlleitung knapper Ressourcen. Auch auf
Seiten der Leistungsanbieter ist Wettbewerb erforderlich, um eine effiziente
Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu erreichen. Dabei muss der freie
Zugang zur Berufsausübung stets erhalten bleiben. Budgetierung und
Bedarfsplanung hemmen die Entwicklung und passen nicht in ein
zusammenwachsendes Europa. 3. Wettbewerb braucht Information und Transparenz – Kostenerstattung statt Sachleistung Das Bedürfnis der Bürger über das, was mit ihnen
im Krankheitsfall geschieht, mitzubestimmen, wächst. Dafür brauchen sie
Informationen, um rationale Entscheidungen treffen zu können. Versicherte und Patienten haben ein Anrecht
darauf, sich umfassend und neutral informieren zu können. Das Werbeverbot
muss so weit gelockert werden, dass Ärzte und Zahnärzte über ihre
Qualifikationen informieren können. Krankenhäuser sollten z. B. ausweisen,
welche Operationen in welcher Anzahl sie pro Jahr erbringen und an welchen
Qualitätssicherungsmaßnahmen sie teilnehmen, damit einweisender Arzt und
Patient Anhaltspunkte für die Qualität der Versorgung gewinnen können. Patient und
Arzt müssen wissen, wie teuer eine Behandlung ist und zwar im Vornherein und
nicht erst Monate später. Das Sachleistungsprinzip hält den Patienten
künstlich uninformiert. Wie soll sich ein Patient kostenbewusst verhalten,
wenn er nicht einmal den Preis für seine Behandlung kennt? Reine Korrekturen
an dem bevormundenden Sachleistungsprinzip, wie z. B. eine Rechnungslegung im
Nachhinein helfen nicht weiter. Sie sind zu unpraktikabel und
verwaltungsaufwendig. Statt dessen muss grundsätzlich die Kostenerstattung
die Sachleistung ersetzen. 4. Leistungsgerechte Vergütungen anstelle
rationierender Ausgabendeckelungen Die
bevormundende leistungsfeindliche Ausgabendeckelung, egal ob Global- oder
Sektoralbudget muss abgeschafft werden, denn sie führt zu Rationierung in
Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern gegen die sich der Einzelne kaum
wehren kann. Warteschlangen, wie in den skandinavischen Ländern und
Altersgrenzen, wie in England dürfen in Deutschland nicht Realität werden.
Die Budgetierung muss durch leistungsgerechte Vergütungen und Anreize zu
wirtschaftlichem Handeln auf allen Seiten ersetzt werden. Jede
Korrektur am heutigen Budgetierungssystems – so notwendig sie im Einzelnen
auch sein mag, wie z. B. die Berechnung der Kopfpauschalen gemäss
Wohnortprinzip – führt zu noch mehr Bürokratie, die niemand mehr durchblickt.
Dieses System muss deshalb abgeschafft werden. Für die Ärzte und Zahnärzte
bedeutet das feste Preise für die von ihnen zu erbringenden Leistungen, damit
sie Planungssicherheit gewinnen. Besonders wichtig ist das für die Ärzte und
Zahnärzte in den neuen Bundesländern. Bei den
Arzneimitteln und Heilmitteln müssen Richtgrößen mit Empfehlungscharakter,
die die medizinischen Notwendigkeiten wiederspiegeln, die Budgets ersetzen.
Auch diese Maßnahme ist von großer Bedeutung für die neuen Bundesländer, um
der ungünstigeren Morbiditätsstruktur Rechnung tragen zu können. Für die Krankenhäuser ist sorgfältig ein
Preissystem auf der Grundlage von Fallpauschalen zu entwickeln. Das bedeutet,
dass für eine Budgetierung kein Raum mehr ist, dass die Finanzierung aus einer
Hand erfolgen muss und dass sich die Planung der Länder auf eine
Rahmenplanung zu beschränken hat. Flankiert werden müssen die Umstellungen der
Vergütungssysteme durch Maßnahmen der Qualitätssicherung, um Über- und
Unterversorgungen zu verhindern. Praxisorientierte Leitlinien als Richtschnur für
medizinisches Handeln sind deshalb notwendig. Um die Therapiefreiheit nicht
in Gefahr zu bringen, müssen sie Empfehlungscharakter haben. Sie sollen
Handlungsorientierung geben, nicht aber den Pfad zur Einheitsmedizin legen. 5. Boni
und Selbstbeteiligungen als Anreize für wirtschaftliches Verhalten Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wird
von den Versicherten mitbestimmt. Sie können durch ein gesundheitsbewusstes
Leben dazu beitragen, Krankheiten zu vermeiden. Informationen darüber, wo
Risiken liegen und wie ihnen begegnet werden kann sowie Angebote zur
Gesundheitserhaltung müssen deshalb frühzeitig in Kindergärten und Schulen
erfolgen. Bonussysteme, wie beim Zahnersatz, tragen dazu bei, die Motivation
zu unterstützen. Versicherungssysteme,
bei denen mit der Prämienzahlung alle Ansprüche abgedeckt sind, tragen dazu
bei, dass Leistungen verstärkt in Anspruch genommen werden, weil die
Auswirkungen des individuellen Verhaltens sich in den Beiträgen nur indirekt
und unmerklich niederschlagen. Eine Selbstbeteiligung, die neben dem –
entsprechend niedrigeren Beitrag – zu zahlen ist, ist deshalb sinnvoll und
schützt die Gemeinschaft vor Überforderung. In Kombination mit der
Kostenerstattung bietet sich ein Selbstbehalt an, der ergänzt wird durch
prozentuale Selbstbeteiligungsregelungen. Regelungen für einkommensschwache
Versicherte müssen dafür sorgen, dass niemand von medizinisch notwendigen
Gesundheitsleistungen ausgeschlossen wird. 6. Arbeitgeberbeitrag als Lohnbestandteil – Grundlage für Transparenz und individuelle Gestaltungsspielräume Die
Übernahme des Arbeitgeberanteils als echten Bestandteil des Lohnes, die
einkommenssteuerneutral erfolgen muss, macht dem Einzelnen deutlich, was sein
Krankenversicherungsschutz tatsächlich kostet. Das erhöht den Anreiz, stärker
auf das Preis-Leistungsverhältnis der Krankenkassen zu achten und verschärft
damit den Wettbewerb um versichertengerechte Lösungen. Die
Abkopplung der Krankenversicherungsbeiträge von den Lohnzusatzkosten
erleichtert die Schaffung von individuellen Spielräumen zur Gestaltung der
Tarife. Ferner wird
der Automatismus zwischen steigenden Gesundheitsausgaben und steigenden
Lohnkosten durchbrochen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft
im Zuge der Globalisierung gestärkt. 7. Begrenzung der Zwangsbeiträge auf Kernleistungen – Wahlmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume für individuelles Handeln eröffnen Das heutige
System widerspricht dem Wunsch vieler Menschen, ihre Belange möglichst
umfassend in eigener Verantwortung zu regeln. Die Tarifgestaltung in der GKV
muss deshalb flexibler werden. Versicherte müssen im Rahmen des
Solidaritätsprinzip die Möglichkeit haben, Tarife mit unterschiedlichen
Optionen abzuschließen. Wettbewerbsparameter sollen nicht allein Beitragssatz
und Service sein. Auch die Struktur des Versorgungsangebotes in Form von
Disease Managementprojekten oder Hausarztmodellen oder Integrationsmodellen
soll über die Wahl der Krankenkasse mitbestimmen. Um Spielräume
für einen individuelleren Versicherungsschutz zu schaffen, wird zudem der
Leistungskatalog der überwiegend über Zwangsabgaben finanzierten gesetzlichen
Krankenversicherung auf das medizinisch Notwendige begrenzt. Leistungen,
die vom Einzelnen durch Wahrnehmung der Verantwortung für die eigene
Gesundheit vermieden werden können, gehören nicht in den Kernkatalog der GKV.
Um den Menschen zu ermöglichen, diese Verantwortung wahrzunehmen, brauchen
sie Unterstützung durch geeignete, evaluierte Präventionsangebote. Genauso
wichtig sind Früherkennungsuntersuchungen, die hohen qualitativen Ansprüchen
genügen. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, nicht im Kernkatalog
enthaltene Leistungen privat abzusichern. Zusammen mit
einer Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel sowie der
Rückgängigmachung der erheblichen Finanztransfers in andere
Sozialversicherungszweige, die die rot-grüne Regierungskoalition in den
letzten zwei Jahren vorgenommen hat, wird der Beitragssatz für alle
Beitragszahler deutlich reduziert. Ergänzt durch eine mutige Steuerreform,
wie die FDP sie mit ihrem Stufenmodell vorschlägt,
verbleibt den Bürgern erheblich mehr Geld in ihrer Tasche, das sie nach
eigenem Belieben verwenden können. 8. Chancen in Europa nutzen Die grenzüberschreitende Mobilität der
Erwerbstätigen nimmt in Folge des Binnenmarktes immer weiter zu und damit
auch die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Waren und Dienstleistungen im Gesundheitswesen lassen sich nicht abschotten.
Dafür wird schon die europäische Rechtsprechung sorgen. Das bundesdeutsche
Gesundheitssystem muss deshalb so umgestaltet werden, dass die Chancen im
europäischen Raum genutzt werden können. Die Grenzen der Leistungsinanspruchnahmen dürfen
nicht an den nationalen Grenzen enden. Es müssen die Voraussetzungen für
einen europaweiten Wettbewerb für Leistungen im Gesundheitswesen geschaffen
werden. 9. Chancen moderner Informationstechnologie im
Gesundheitswesen nutzen Der Einsatz moderner Informationstechnologie im
Gesundheitswesen kann zu einer deutlich gesteigerten Qualität der
Patientenversorgung, zu Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen führen. Die
Strukturen des Gesundheitswesens, die gegenüber den Möglichkeiten der
modernen Telemedizin innovationshemmend sind, müssen neuen
Versorgungskonzepten angepasst werden. Die moderne Telemedizin wird die
grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen beträchtlich
ausweiten. Diese Entwicklung darf nicht durch nationale Grenzziehungen behindert
werden. |