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DGB: Arbeitsmarktreformen durch Umsteuern in der Finanz- und Wirtschaftspolitik
Stattdessen sei eine grundlegende Neuausrichtung der Wirtschafts- und Finanzpolitik erforderlich. Der DGB werde sich mit wirtschaftlich notwendigen und sozial vertretbaren Alternativen in die Reform des Sozialstaats einmischen. Entscheidend seien, so Ursula Engelen-Kefer, kräftige Impulse für Wirtschaftswachstum, Investitionen und Beschäftigung. Eine Schlüsselrolle habe die Neuausrichtung der Finanz-, Steuer- und Wirtschaftspolitik auf nationaler und europäischer Ebene. Dazu gehöre der Ausbau öffentlicher Investitionen sowie eine gerechte und damit beschäftigungswirksame Steuerverteilung.

Kurzfristig müssten auch die versicherungsfremden Leistungen, die die Sozialversicherungen belasten, aus Steuern finanziert werden. Allein bei der Bundesanstalt für Arbeit führe dieses Umsteuern zu einer Entlastung von vier bis fünf Milliarden Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung würde eine aufgabengerechte Umsteuerung zu einer Senkung der Beitragssätze von 0,7 Prozent führen.

Die angekündigten Maßnahmen des Sozialabbaus würden dagegen eine wirtschaftliche und soziale Spirale nach unten in Gang setzen und die ohnehin lahmende Binnenkonjunktur noch mehr schwächen. Ursula Engelen-Kefer: "Die Bündelung der Verschlechterungen bei Kündigungsschutz, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld und Rentenleistungen sind ein Programm gegen die Mitte unserer Gesellschaft. Sie gehen einseitig zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im mittleren und höheren Lebensalter." Dabei seien bereits zum 1. Januar dieses Jahres rund 2,5 Milliarden Euro bei der Arbeitslosenhilfe eingespart worden. Auch die Rentenleistung werde um ca. eine Milliarde Euro niedriger ausfallen.

Deshalb sei auch eine drastische Änderung der Personalpolitik in den Betrieben erforderlich. In der Hälfte aller Betriebe gebe es bereits keine Beschäftigten mehr, die älter als 50 Jahre alt seien. Stünden genügend Bewerber bereit, hätten Ältere keine Chance. Meist müssten die Arbeitsämter hohe Zuschüsse anbieten, um die Bereitschaft zur Einstellung zu wecken. Bei den 50- bis 55jährigen kommen auf eine Vermittlung ohne finanzielle Zuschüsse bereits 1,5 Vermittlungen mit Zuschüssen. Bei den über 55-Jährigen ist das Verhältnis 1:2.

Wenn Appelle nicht fruchten würden, sollte über eine Gegenmaßnahme nachgedacht werden, wie sie in Österreich praktiziert werde. Dort könnten Arbeitgeber verpflichtet werden, einen Arbeitsmarktbeitrag zu zahlen, wenn sie jemanden in die Arbeitslosigkeit entlassen. Dieser Beitrag werde erlassen, wenn sich die Betriebe nachweislich um alternative Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Beschäftigten bemühten. Die Einnahmen des Arbeitsmarktbeitrages könnten zum Beispiel für die Qualifizierung und berufliche Eingliederung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verwendet werden.


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