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Verbot der Nettoneuverschuldung
Das Präsidium der Freien Demokratischen Partei hat auf seiner Sitzung
am 23. Oktober 2006 einstimmig beschlossen:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Haushaltslage Berlins hat die
Reformbedürftigkeit der deutschen Finanzverfassung erneut unter Beweis
gestellt. Nur eine Neuordnung der Finanzverfassung schafft die
Voraussetzungen, Finanzkrisen dauerhaft zu vermeiden.
Die Staatsverschuldung nimmt den künftigen Generationen ihre Freiheit und
Chancen. Wer die Staatsverschuldung dauerhaft abbauen will, muss die
Neuverschuldung im Grundgesetz verbieten. Mit einem verbindlichen Stufenplan
müssen auf allen staatlichen Ebenen ausgeglichene Haushalte erreicht werden.
Danach dürfen die Ausgaben die Einnahmen nicht mehr übersteigen. Kredite
dürfen nicht als Einnahmen gezählt werden. Artikel 115 des Grundgesetzes ist
entsprechend zu ändern.
Diese Maßnahme muss begleitet werden durch die Einführung eines
verursachungsgerechten Konnexitätsprinzips und den Ausbau der Steuerautonomie
für Länder und Gemeinden.
Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Zusage gegenüber der FDP zur Reform
der Finanzverfassung nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern die
Beratung unverzüglich voranzubringen. Die FDP wird zur Begleitung eine eigene
Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Parlamentarischen Geschäftsführers der
FDP-Bundestagsfraktion Ernst Burgbacher einsetzen.“
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