D a s L i b e r a l e T a g e b u c h |
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Sammlung
Originaldokumente aus Das Liberale Tagebuch, (http://www.dr-trier.de) |
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BERLIN. Zu den Ergebnissen des
EU-Verfassungskonvents und der Diskussion in Deutschland erklärt
FDP-Präsidiumsmitglied und europapolitische Sprecherin der
FDP-Bundestagsfraktion, Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: Angesichts
des Kompromisscharakters des Entwurfes ist das Ergebnis des Konvents für die
FDP beachtlich. Dies kann und muss angesichts der marktschreierischen Kritik
einzelner Politiker, die sich einseitig und mit verzerrender Wirkung auf
bestimmte Punkte des Entwurfs stürzen und diese zum Anlass nehmen, die Arbeit
des Konvents als Ganzes in Frage zu stellen, gar nicht oft genug betont
werden. Ein Entwurf ohne Optionen ist angesichts der Interessengegensätze ein
großer Erfolg. Bei
aller Enttäuschung auch der FDP über einzelne Punkte des
Verfassungsvertrages, wie etwa der Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips
im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und einer zu
umfassend definierten Rolle der Europäischen Union im Bereich der
Koordinierung der Wirtschaftspolitik, sieht die FDP doch auch deutlich die
erheblichen Fortschritte, die der Entwurf für die Entwicklung einer
demokratischeren, bürgernäheren und transparenteren Union bedeutet. Es ist
Betrug an den Bürgern, die in erster Linie von den jetzt festgelegten
Änderungen profitieren sollen, ihnen die positiven Ergebnisse des Konvents
vorzuenthalten und so zu versuchen, sie zum Instrument machtpolitischer
Interessen zu machen. ·
Die Rechte des Europäischen Parlaments als Vertretung der
Unionsbürger werden deutlich gestärkt: Durch eine deutliche Ausweitung des
Mitentscheidungsverfahrens erhält das Europäische Parlament ein
Mitspracherecht in Bereichen, die ihm bisher vorenthalten wurden, die
Verstärkung seines Budgetrecht bewirkt größeren Einfluss auf den Haushalt der
Union. ·
Der Präsident der Europäischen Kommission wird künftig vom
Europäischen Rat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wahlen zum
Europäischen Parlament vorgeschlagen und vom Parlament gewählt. Auch
hierdurch gewinnen die Unionsbürger deutlich an Einfluss auf das Handeln der
Union. ·
Durch die Verkleinerung der Europäischen Kommission auf 15
stimmberechtigte Kommissare ab dem Jahr 2009 wird die Handlungsfähigkeit
dieses Organs auch in einer Union der 25 Mitgliedstaaten langfristig sichergestellt. ·
Der von der FDP im Verlauf der Konventsberatungen zunächst
sehr kritisch verfolgte Vorschlag der Schaffung eines Präsidenten des
Europäischen Rates ist im jetzigen Entwurf auf eine moderate Weise umgesetzt
wird, die sicherstellt, dass dieser sich nicht zum Gegenspieler des
Kommissionspräsidenten oder des Europäischen Außenministers entwickelt. Das
Amt des auf 2,5 Jahre gewählten Präsidenten sorgt in der jetzt vorgesehenen
Form für die notwendige Kohärenz der Arbeit des Europäischen Rates, die bisher
unter dem Prinzip der sechsmonatigen Rotation erheblich gelitten hat. ·
Die Grundrechtecharta stützt die Rechte der Bürgerinnen
und Bürger gegenüber dem Handeln der Europäischen Union ·
Der Übergang zu Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit
und die Aufgabe des Einstimmigkeitsprinzips insbesondere im Bereich Innen und
Recht sichern die Fähigkeit der Union, organisierter Kriminalität,
Menschenhandel und Terrorismus, die an den Grenzen des Nationalstaates nicht
halt machen, wirksam und effektiv zu begegnen und den europäischen Bürgern
die Sicherheit zu bieten, die sie von Europa erwarten. Eine Beibehaltung des
Einstimmigkeitsprinzips in diesem Bereich ist angesichts der Herausforderung
des internationalen Verbrechens unverantwortlich - kein Mitgliedstaat kann
ein Interesse daran haben, in diesem Bereich nationale Interessen auf Kosten
einer effektiven Bekämpfung des internationalen Verbrechens durchzusetzen. ·
Die Einführung von Mehrheitsentscheidungen im Bereich Asyl
und Einwanderung wird der Europäischen Union endlich die Umsetzung der
Beschlüsse von Tampere, die in den letzten Jahren an der Blockadehaltung
einzelner Staaten gescheitert ist, ermöglichen. Die Schwarzmalerei, die
insbesondere von der CSU betrieben wird ist unberechtigt. Als Land mit der
zweitgrößten Anzahl von Asylbewerbern in Europa nach Großbritannien kann
Deutschland von einem "burden-sharing" der EU-Mitgliedstaaten im
Falle humänitärer Katastrophen, welches diese Bestimmungen beispielsweise ermöglichen,
nur profitieren. ·
Die Definition von qualifizierter Mehrheit als sogenannter
doppelter Mehrheit - d.h. Mehrheit der Mitgliedstaaten die mindestens 60
Prozent der Bevölkerung der Europäischen Union ausmachen - wird ab 2009,
spätestens ab 2012 die Stellung Deutschlands im Rat stärken. ·
Der Verfassungsentwurf sieht eine klare und flexible
Kompetenzordnung vor. Die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips wird künftig
durch die nationalen Parlamente, in Deutschland auch durch den Bundesrat als
zweiter Kammer, im Rahmen eines Frühwarnmechanismus überwacht werden. Hierfür
erhalten die nationalen Parlamente und der Bundesrat auch ein Klagerecht vor
dem EuGH. Diese Regelung stärkt die Rechte der nationalen Parlamente und
Länderkammern erheblich und sollte fortbestehende Ängste über einen
schleichenden Machtausbau der Union obsolet werden lassen. ·
Die Schaffung des Amtes eines europäischen Außenministers
mit eigenem Initiativrecht - auch wenn es wegen der Beibehaltung der
Einstimmigkeit in der Außen- und Sicherheitspolitik noch ein weiter Weg zur
europäische Außenpolitik mit einer Stimme ist. ·
Schließlich ist zu betonen, dass der Verfassungsentwurf,
entgegen ersten Fassungen ein klares Bekenntnis zu den marktwirtschaftlichen
Prinzipien enthält. Es ist von außerordentlicher Bedeutung, dass diese
Bestimmungen aus den alten Verträgen, wie z.B. das Prinzip des Wettbewerbs,
der Freizügigkeit und der Freiheit des Kapitalverkehrs, eins zu eins
übernommen werden. Die gezielt einseitige Positionierung von CSU-Chef Edmund Stoiber gegenüber dem Verfassungsentwurf war angesichts des Landtagswahlkampfes abzusehen. In den 16 Monaten der Tätigkeit des Verfassungskonvents hat man von den CSU-Vertretern im Europa-Ausschuss des Deutschen Bundestages keine konstruktiven Beiträge zum Thema gehört, das regelmäßig auf der Tagesordnung des Ausschusses stand. Dass sich Herr Stoiber jetzt einer Gesamtbewertung verschließt und einseitig - oft unter grober und populistischer Verzerrung der Realität, die an Fehlinformation grenzt - ausschließlich "kritische" Elemente rauspickt, ist mehr als bedauerlich und grenzt an Manipulation der Bürger, die Anspruch auf eine objektive Bewertung des Entwurfes haben. Herr Stoiber kann sich offenbar noch nicht mit der Realität der europäischen Einigung abfinden und versucht, die Errungenschaften des Konvents durch das Wecken und Schüren unberechtigter Ängste der Bürger zu zerreden. Er möchte damit anscheinend einer alten bayerischen Tradition folgen: Bereits 1949 hat Bayern als einziger deutscher Bundesstaat die Annahme des Grundgesetzes - das sich nun seit über 50 Jahren bewährt und in alle Welt exportiert wird - verweigert. Diesen
Fehler werden die Bayern hoffentlich kein zweites Mal begehen. Susanne
Bühler - Telefon [030] 227-51131 - pressestelle@fdp-bundestag.de |