D a s   L i b e r a l e   T a g e b u c h

Sammlung Originaldokumente aus Das Liberale Tagebuch, (http://www.dr-trier.de)

 

 

BERLIN. Zu den Ergebnissen des EU-Verfassungskonvents und der Diskussion in Deutschland erklärt FDP-Präsidiumsmitglied und europapolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:

 

Angesichts des Kompromisscharakters des Entwurfes ist das Ergebnis des Konvents für die FDP beachtlich. Dies kann und muss angesichts der marktschreierischen Kritik einzelner Politiker, die sich einseitig und mit verzerrender Wirkung auf bestimmte Punkte des Entwurfs stürzen und diese zum Anlass nehmen, die Arbeit des Konvents als Ganzes in Frage zu stellen, gar nicht oft genug betont werden. Ein Entwurf ohne Optionen ist angesichts der Interessengegensätze ein großer Erfolg.

 

Bei aller Enttäuschung auch der FDP über einzelne Punkte des Verfassungsvertrages, wie etwa der Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und einer zu umfassend definierten Rolle der Europäischen Union im Bereich der Koordinierung der Wirtschaftspolitik, sieht die FDP doch auch deutlich die erheblichen Fortschritte, die der Entwurf für die Entwicklung einer demokratischeren, bürgernäheren und transparenteren Union bedeutet. Es ist Betrug an den Bürgern, die in erster Linie von den jetzt festgelegten Änderungen profitieren sollen, ihnen die positiven Ergebnisse des Konvents vorzuenthalten und so zu versuchen, sie zum Instrument machtpolitischer Interessen zu machen.

 

·         Die Rechte des Europäischen Parlaments als Vertretung der Unionsbürger werden deutlich gestärkt: Durch eine deutliche Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens erhält das Europäische Parlament ein Mitspracherecht in Bereichen, die ihm bisher vorenthalten wurden, die Verstärkung seines Budgetrecht bewirkt größeren Einfluss auf den Haushalt der Union.

 

·         Der Präsident der Europäischen Kommission wird künftig vom Europäischen Rat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament vorgeschlagen und vom Parlament gewählt. Auch hierdurch gewinnen die Unionsbürger deutlich an Einfluss auf das Handeln der Union.

 

·         Durch die Verkleinerung der Europäischen Kommission auf 15 stimmberechtigte Kommissare ab dem Jahr 2009 wird die Handlungsfähigkeit dieses Organs auch in einer Union der 25 Mitgliedstaaten langfristig sichergestellt.

 

·         Der von der FDP im Verlauf der Konventsberatungen zunächst sehr kritisch verfolgte Vorschlag der Schaffung eines Präsidenten des Europäischen Rates ist im jetzigen Entwurf auf eine moderate Weise umgesetzt wird, die sicherstellt, dass dieser sich nicht zum Gegenspieler des Kommissionspräsidenten oder des Europäischen Außenministers entwickelt. Das Amt des auf 2,5 Jahre gewählten Präsidenten sorgt in der jetzt vorgesehenen Form für die notwendige Kohärenz der Arbeit des Europäischen Rates, die bisher unter dem Prinzip der sechsmonatigen Rotation erheblich gelitten hat.

 

·         Die Grundrechtecharta stützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Handeln der Europäischen Union

 

·         Der Übergang zu Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit und die Aufgabe des Einstimmigkeitsprinzips insbesondere im Bereich Innen und Recht sichern die Fähigkeit der Union, organisierter Kriminalität, Menschenhandel und Terrorismus, die an den Grenzen des Nationalstaates nicht halt machen, wirksam und effektiv zu begegnen und den europäischen Bürgern die Sicherheit zu bieten, die sie von Europa erwarten. Eine Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips in diesem Bereich ist angesichts der Herausforderung des internationalen Verbrechens unverantwortlich - kein Mitgliedstaat kann ein Interesse daran haben, in diesem Bereich nationale Interessen auf Kosten einer effektiven Bekämpfung des internationalen Verbrechens durchzusetzen.

 

·         Die Einführung von Mehrheitsentscheidungen im Bereich Asyl und Einwanderung wird der Europäischen Union endlich die Umsetzung der Beschlüsse von Tampere, die in den letzten Jahren an der Blockadehaltung einzelner Staaten gescheitert ist, ermöglichen. Die Schwarzmalerei, die insbesondere von der CSU betrieben wird ist unberechtigt. Als Land mit der zweitgrößten Anzahl von Asylbewerbern in Europa nach Großbritannien kann Deutschland von einem "burden-sharing" der EU-Mitgliedstaaten im Falle humänitärer Katastrophen, welches diese Bestimmungen beispielsweise ermöglichen, nur profitieren.

 

·         Die Definition von qualifizierter Mehrheit als sogenannter doppelter Mehrheit - d.h. Mehrheit der Mitgliedstaaten die mindestens 60 Prozent der Bevölkerung der Europäischen Union ausmachen - wird ab 2009, spätestens ab 2012 die Stellung Deutschlands im Rat stärken.

 

·         Der Verfassungsentwurf sieht eine klare und flexible Kompetenzordnung vor. Die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips wird künftig durch die nationalen Parlamente, in Deutschland auch durch den Bundesrat als zweiter Kammer, im Rahmen eines Frühwarnmechanismus überwacht werden. Hierfür erhalten die nationalen Parlamente und der Bundesrat auch ein Klagerecht vor dem EuGH. Diese Regelung stärkt die Rechte der nationalen Parlamente und Länderkammern erheblich und sollte fortbestehende Ängste über einen schleichenden Machtausbau der Union obsolet werden lassen.

 

·         Die Schaffung des Amtes eines europäischen Außenministers mit eigenem Initiativrecht - auch wenn es wegen der Beibehaltung der Einstimmigkeit in der Außen- und Sicherheitspolitik noch ein weiter Weg zur europäische Außenpolitik mit einer Stimme ist.

 

·         Schließlich ist zu betonen, dass der Verfassungsentwurf, entgegen ersten Fassungen ein klares Bekenntnis zu den marktwirtschaftlichen Prinzipien enthält. Es ist von außerordentlicher Bedeutung, dass diese Bestimmungen aus den alten Verträgen, wie z.B. das Prinzip des Wettbewerbs, der Freizügigkeit und der Freiheit des Kapitalverkehrs, eins zu eins übernommen werden.

 

Die gezielt einseitige Positionierung von CSU-Chef Edmund Stoiber gegenüber dem Verfassungsentwurf war angesichts des Landtagswahlkampfes abzusehen. In den 16 Monaten der Tätigkeit des Verfassungskonvents hat man von den CSU-Vertretern im Europa-Ausschuss des Deutschen Bundestages keine konstruktiven Beiträge zum Thema gehört, das regelmäßig auf der Tagesordnung des Ausschusses stand. Dass sich Herr Stoiber jetzt einer Gesamtbewertung verschließt und einseitig - oft unter grober und populistischer Verzerrung der Realität, die an Fehlinformation grenzt - ausschließlich "kritische" Elemente rauspickt, ist mehr als bedauerlich und grenzt an Manipulation der Bürger, die Anspruch auf eine objektive Bewertung des Entwurfes haben.

 

Herr Stoiber kann sich offenbar noch nicht mit der Realität der europäischen Einigung abfinden und versucht, die Errungenschaften des Konvents durch das Wecken und Schüren unberechtigter Ängste der Bürger zu zerreden. Er möchte damit anscheinend einer alten bayerischen Tradition folgen: Bereits 1949 hat Bayern als einziger deutscher Bundesstaat die Annahme des Grundgesetzes - das sich nun seit über 50 Jahren bewährt und in alle Welt exportiert wird - verweigert.

 

Diesen Fehler werden die Bayern hoffentlich kein zweites Mal begehen.

 

Susanne Bühler - Telefon [030] 227-51131 - pressestelle@fdp-bundestag.de